Bearbeitet Teilnahme am Nachrückverfahren (Medizin)
Hallo,

ich habe mich ursprünglich für Humanmedizin (Priorität 1) sowie für Wirtschaftsingenieurwesen (Priorität 2) beworben. Für Wirtschaftsingenieurwesen habe ich heute, am 25.08.2025, einen Zulassungsbescheid erhalten.

Wirtschaftsingenieurwesen sollte lediglich ein "Notfall-Plan" sein. Mir ist es wichtig am Nachrückverfahren für Medizin teilzunehmen, da ich mir hier aufgrund meiner Rangliste gute Chancen erhoffe. Nun frage ich mich, ob ich für das Nachrückverfahren für Humanmedizin wegen des Zulassungsbescheid in Wirtschaftsingenieurwesen ausgeschlossen bin.

Falls dies der Fall ist, gibt es eine Möglichkeit, doch daran teilzunehmen?


Anschlussfrage: Ich habe weder einen Zulassungsbescheid noch Ablehnungsbescheid für Humanmedizin erhalten. Erhält man bei Ablehnung bei Humanmedizin einen Ablehnungsbescheid trotz Zulassungsbescheid in Wirtschaftsingenieurwesen?

Vielen Dank im Voraus.
Re: Teilnahme am Nachrückverfahren (Medizin)
Hallo zehraaksu,

wenn Sie eine Zulassungsbescheid nach Koordinierungsabschluss erhalten haben, scheiden alle anderen Bewerbungen aus.

Bitte schauen Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... heide.html

Fall 4: Bewerbende erhält am Ende der Koordinierungsphase in der Abschlussphase eine automatische Zulassung für eine Bewerbung der Priorität 2 oder niedriger.
Es wird nur der Zulassungsbescheid für die automatische Zulassung erstellt. Für alle Bewerbungen ohne Zulassungen mit höherer Priorität wird ein Ablehnungsbescheid erstellt. Alle Bewerbungen mit niedriger Priorität erhalten keinen Ablehnungsbescheid.


Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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