Guten Tag,
ich studiere Lehramt für Sonderpädagogik mit Profilbildung Grundschule hier an der Uni. Um sich für den Mater of Education einzuschreiben, steht beim Lehramt Sopäd., dass man sich für die Bachelorarbeit angemeldet haben muss, sowie mindestens 120 LP im gesamten Bachelorstudiengang erbracht haben und nachweisen muss (nur abgeschlossene Module zählen). Es steht auch drinnen, dass bei der Einschreibung in einen vorläufigen Masterstudiengang, neben dem Bachelorkonto auch ein Masterkonto auf STINE vorzufinden ist, "damit einerseits noch offene Leistungen im Bachelorstudium bis zum Ende des ersten Semesters eingetragen und das Studium beendet werden kann. Darüber hinaus müssen die Studierenden bereits die Veranstaltungen des ersten Mastersemesters belegen können". Meine Frage wäre hierzu: Kann ich laut diesen Regelungen nicht die Fehlenden Kurse aus dem Bachelor im ersten Mastersemester nachholen? Wo genau kann ich einsehen, dass das nicht möglich ist?
LG
Hallo Eileeen,
Sie können fehlende Module aus dem Bachelorstudiengang im ersten Fachsemester des Masterstudiengang nachholen. Eine Regelung, dass dieses nicht möglich ist, gibt es nicht, da ja die Möglichkeit besteht.
Mit besten Grüßen,
BK
Sie können fehlende Module aus dem Bachelorstudiengang im ersten Fachsemester des Masterstudiengang nachholen. Eine Regelung, dass dieses nicht möglich ist, gibt es nicht, da ja die Möglichkeit besteht.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Bei mir würde aus dem 5. Semester im Bachelor das Modul "SP0A3" fehlen. Das könnte ich im ersten Fachsemester im Master nachholen und direkt nach dem 6. Bachelor Semester in den Master übergehen, ohne Wartesemester einzulegen?