Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde ein Auslandssemester von Anfang Februar bis Mitte Juli 2026 absolvieren.
Da ich dadurch im Wintersemester 2025/26 keine Prüfungen ablegen kann (diese beginnen erst ab Februar (BWL)) und auch im Sommersemester 2026 für längere Zeit abwesend bin, möchte ich anfragen, ob es möglich ist, für dieses eine Auslandssemester zwei Urlaubssemester (WiSe 25/26 und SoSe 26) zu beantragen.
Außerdem würde ich gerne wissen, ob es noch möglich ist, das Urlaubssemester für das bereits laufende Wintersemester 2025/26 auch im November oder später zu beantragen, da mir die endgültige Bestätigung der ausländischen Hochschule erst zu diesem Zeitpunkt vorliegen wird.
LG Ellen
Liebe Ellen,
1) Sie finden alle Informationen und Regelungen zum Thema "Beurlaubung" auf folgender Webseite: www.uni-hamburg.de/beurlaubung.
2) "... möchte ich anfragen, ob es möglich ist, für dieses eine Auslandssemester zwei Urlaubssemester (WiSe 25/26 und SoSe 26) zu beantragen."
Ja, das ist prinzipiell möglich.
3) "Außerdem würde ich gerne wissen, ob es noch möglich ist, das Urlaubssemester für das bereits laufende Wintersemester 2025/26 auch im November oder später zu beantragen, da mir die endgültige Bestätigung der ausländischen Hochschule erst zu diesem Zeitpunkt vorliegen wird."
Ja, eine Beurlaubung für ein laufendes Semester ist möglich. Beachten Sie dabei aber, dass ein solcher Antrag nach Ablauf der regulären Antragsfrist gestellt wird und somit eine Bearbeitungsgebühr fällig wird, wie auf unserer Webseite www.uni-hamburg.de/beurlaubung erläutert wird.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Sie finden alle Informationen und Regelungen zum Thema "Beurlaubung" auf folgender Webseite: www.uni-hamburg.de/beurlaubung.
2) "... möchte ich anfragen, ob es möglich ist, für dieses eine Auslandssemester zwei Urlaubssemester (WiSe 25/26 und SoSe 26) zu beantragen."
Ja, das ist prinzipiell möglich.
3) "Außerdem würde ich gerne wissen, ob es noch möglich ist, das Urlaubssemester für das bereits laufende Wintersemester 2025/26 auch im November oder später zu beantragen, da mir die endgültige Bestätigung der ausländischen Hochschule erst zu diesem Zeitpunkt vorliegen wird."
Ja, eine Beurlaubung für ein laufendes Semester ist möglich. Beachten Sie dabei aber, dass ein solcher Antrag nach Ablauf der regulären Antragsfrist gestellt wird und somit eine Bearbeitungsgebühr fällig wird, wie auf unserer Webseite www.uni-hamburg.de/beurlaubung erläutert wird.
Liebe Grüße
Thomas Walter