Sehr geehrte Damen und Herren,
Als Kontext für den Rest meiner Situation: Ich habe in einem Wohnheim einen gesicherten Platz ab dem 1. Oktober, für den ich aber entweder eine Immatrikulationsbescheinigung der Universität oder einen FSJ-Vertrag brauche.
Zu meinem tatsächlichen Problem: Ich habe mich für dieses Semester an der Universität eingeschrieben und mache aktuell ein Praktikum an einer Campusschule in Hamburg bis Oktober. Im Kontext dieses Praktikums habe ich kurzfristig die Möglichkeit erhalten das Praktikum zu einem freiwilligen sozialen Jahr zu verlängern. Für mich ist das als praktische Erfahrung in ein potentielles Arbeitsfeld eine sehr attraktive Gelegenheit noch vor dem Studium in einem längerfristigen Kontext auszuprobieren, ob mir Arbeiten in der Bildung gefällt.
Mir wurde von mehreren Personen in meinem Umfeld gesagt, dass man selbst bei Immatrikulation einfach keine Kurse belegen kann und somit anderweitig etwas tun kann. Die Ansprechperson bei dem Träger des FSJs an der Schule hat mir aber mitgeteilt, dass ich nicht als 'Vollzeitstudent' gelten darf, da FSJ und Studium beides als Vollzeitaktivitäten gesehen werden und deshalb entweder beurlaubt oder exmatrikuliert werden müsste, aufgrund von der Sozialversicherung.
Was dazu kommt, ist, dass mir nicht zugesichert werden kann, dass ich ab Oktober das FSJ machen kann, ergo ich am 1. Oktober weder eine Immatrikulationsbescheinigung noch einen FSJ-Vertrag habe, sollte Exmatrikulation die einzige Lösung für mein Problem sein.
Daher wende ich mich an Sie, gibt es eine "elegante Lösung", die nicht meine Exmatrikulation fordert, oder ist meine einzige Option das FSJ nicht zu machen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Liebe*r BlueRaspberry,
da zur Bearbeitung Ihrer Anfrage personenbezogene Daten erforderlich sind, würde ich Sie bitten, uns über das Kontaktformular des Campus-Centers zu kontaktieren. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Thomas Walter
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Liebe Grüße
Thomas Walter