Hallo,
ich habe heute die Nachricht über die Zulassung in Hamburg zum Masterstudium Lehramt erhalten. Beim Ausfüllen des Immatrikulationsantrages kamen mir nun noch zwei Fragen auf:
1. Ich habe im Oktober an meiner bisherigen Uni in Kiel noch eine Lateinklausur zu schreiben. Allerdings habe ich gerade gelesen, dass ich eine Exmatrikulationsbescheinigung bis 10 Tage nach Abgabe des Immatrikulationsantrages nachreichen muss. Kann diese in meinem Fall auch noch später eingereicht werden, wenn ich das Ergebnis dieser letzten Klausur habe?
2. Im Zuge des Studienwechsels ändert sich auch mein Hauptwohnsitz. Gebe ich auf dem Immatrikulationsantrag die Adresse meines bisherigen Hauptwohnsitzes an oder die Adresse unter der ich ab sofort zu erreichen bin, auch wenn ich mich erst in einigen Wochen ummelden kann?
Viele Grüße
Ich glaube, das fällt nicht unter "Studienortswechsel". Ich glaube, hier ist mit "Studienortswechsel" gemeint, dass man sich in einem höheren Semester einschreibt. Aber ich habe die selbe Frage. Es ist wirklich unglaublich missverständlich formuliert. Wäre schön, wenn sich mal jemand von der Uni dazu äußern könnte. Ich werde meine letzten Prüfungsergebnisse erst im Oktober erhalten.
Hallo 1309c und Florian89,
Unter "Studienortswechsel" wird jeder Übergang verstanden, bei dem Sie im vorhergehenden Semester an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren. Ob Sie sich für einen Bachelorstudiengang zum ersten Fachsemester, für ein höheres Fachsemester oder für einen Masterstudiengang beworben haben, ist dabei unerheblich. Eine Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule ist daher immer dann erforderlich, wenn Sie im vorhergehenden Semester an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren. Allerdings gilt beim Übergang vom Bachelor zum Master die Regelung, dass Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung erst mit dem Bachelorzeugnis einreichen müssen. Wenn Ihr Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen ist, müssen Sie also zum jetzigen Zeitpunkt keine Exmatrikulationsbescheinigung einreichen. Die Frist zur Einreichung des Bachelorzeugnisses ist dabei der letzte Tag des ersten Mastersemesters, d.h. im Fall des Wintersemester 20167/17 der 31.03.2017.
Für andere Übergänge (Neubewerbung für ein Bachelorstudium, Bewerbung zum höheren Fachsemester) gilt ebenfalls keine Frist von 10 Tagen mehr - diese Frist ist abgeschafft. Auch hier können Sie die Bescheinigung nachreichen, müssen aber beachten, dass Sie keine endgültigen Semesterunterlagen erhalten, so lange die Bescheinigung nicht vorliegt. Wenn Sie mir mitteilen, wo Sie die veraltete Information zur Frist gefunden haben, sorge ich dafür, dass diese entfernt wird, damit keine Verwirrung mehr entsteht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Unter "Studienortswechsel" wird jeder Übergang verstanden, bei dem Sie im vorhergehenden Semester an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren. Ob Sie sich für einen Bachelorstudiengang zum ersten Fachsemester, für ein höheres Fachsemester oder für einen Masterstudiengang beworben haben, ist dabei unerheblich. Eine Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule ist daher immer dann erforderlich, wenn Sie im vorhergehenden Semester an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren. Allerdings gilt beim Übergang vom Bachelor zum Master die Regelung, dass Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung erst mit dem Bachelorzeugnis einreichen müssen. Wenn Ihr Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen ist, müssen Sie also zum jetzigen Zeitpunkt keine Exmatrikulationsbescheinigung einreichen. Die Frist zur Einreichung des Bachelorzeugnisses ist dabei der letzte Tag des ersten Mastersemesters, d.h. im Fall des Wintersemester 20167/17 der 31.03.2017.
Für andere Übergänge (Neubewerbung für ein Bachelorstudium, Bewerbung zum höheren Fachsemester) gilt ebenfalls keine Frist von 10 Tagen mehr - diese Frist ist abgeschafft. Auch hier können Sie die Bescheinigung nachreichen, müssen aber beachten, dass Sie keine endgültigen Semesterunterlagen erhalten, so lange die Bescheinigung nicht vorliegt. Wenn Sie mir mitteilen, wo Sie die veraltete Information zur Frist gefunden haben, sorge ich dafür, dass diese entfernt wird, damit keine Verwirrung mehr entsteht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo 1309c,
Zu Ihrer zweiten Frage: Auf dem Antrag geben Sie die Adresse an, unter der Sie jetzt schon postalisch zu erreichen sind, unabhängig davon, ob Sie schon umgemeldet sind.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Zu Ihrer zweiten Frage: Auf dem Antrag geben Sie die Adresse an, unter der Sie jetzt schon postalisch zu erreichen sind, unabhängig davon, ob Sie schon umgemeldet sind.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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Die Angaben stehen in den aktuellen Zulassungsbescheiden (bei mir Master Philosophie).
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Also habe ich in meinem Fall (ich schreibe mich ins erste Mastersemester ein, obwohl ich in Kiel bereits einige Semester im Master studiert habe, habe das Bachelorzeugnis also schon vorliegen) bis Ende des ersten Semesters in Hamburg theoretisch Zeit, die Exmatrikulationsbescheinigung nachzureichen?
Viele Grüße
danke für die schnelle Antwort.
Also habe ich in meinem Fall (ich schreibe mich ins erste Mastersemester ein, obwohl ich in Kiel bereits einige Semester im Master studiert habe, habe das Bachelorzeugnis also schon vorliegen) bis Ende des ersten Semesters in Hamburg theoretisch Zeit, die Exmatrikulationsbescheinigung nachzureichen?
Viele Grüße
Hallo 1309c,
Nein, das ist nicht ganz richtig. Wenn Sie in Kiel bereits im Master studiert haben und Ihr Bachelorabschluss schon vorliegt, handelt es sich ja nicht um einen Übergang vom Bachelor zum Master. Daher gilt für Sie nicht die Frist der Einreichung mit dem Bachelorzeugnis, da Sie dies dann ja schon innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen müssen. In diesem Fall gilt, dass Sie die Bescheinigung nachreichen können, aber beachten müssen, dass Sie keine endgültigen Semesterunterlagen erhalten, so lange die Bescheinigung nicht vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Nein, das ist nicht ganz richtig. Wenn Sie in Kiel bereits im Master studiert haben und Ihr Bachelorabschluss schon vorliegt, handelt es sich ja nicht um einen Übergang vom Bachelor zum Master. Daher gilt für Sie nicht die Frist der Einreichung mit dem Bachelorzeugnis, da Sie dies dann ja schon innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen müssen. In diesem Fall gilt, dass Sie die Bescheinigung nachreichen können, aber beachten müssen, dass Sie keine endgültigen Semesterunterlagen erhalten, so lange die Bescheinigung nicht vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hinweis vom 24.01.2018:
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
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