Guten Tag,
Ich habe meinen Bachelorabschluss in der Psychologie in Großbritannien 2017-2021 abgeschlossen und danach in einem anderen Feld gearbeitet. Ich lebe nun wieder in Deutschland und habe mich beim Landesprüfungsamt für Heilberufe erkundigt, was meine Möglichkeiten wären, mich in Deutschland zur Psychotherapeutin ausbilden zu lassen (nach altem und neuem Ausbildungsgesetz). Da ich zwar noch die Möglichkeit habe, mich nach dem alten Ausbildungsweg ausbilden zu lassen, dieser aber sehr teuer wäre, wäre es für mich eine eventuelle Option, erneut einen B.Sc. In Psychologie zu studieren. Hierbei frage ich mich jetzt, ob mir bestimmte Studienleistungen und Module angerechnet werden könnten, so dass mein Bachelorstudium eventuell entweder verkürzt oder auf Teilzeit passieren könnte und ich alle Module für den Master zusammenbekomme. Denn es gibt mindestens 4 oder 5 Module, die ich studierte (z.B. die soziale Psychologie, Entwicklungspsychologie etc.), die den Modulen des neuen psychotherapeutischen Ausbildungsgesetzes entsprechen. Sie erfüllen auch die Credit-Anprüche. Andere Module wie die Pharmazie belegte ich in Großbritannien gar nicht und müsste diese für einen Masterstudiengang wiederholen. Können Sie mir dies beantworten? Oder mit wem könnte ich mich da in Kontakt setzen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo CHarlll,
Leistungen aus einem vorherigen Studium können für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in dem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Informationen dazu, ob dies der Fall ist, können dem Modulhandbuch des gewählten Studiengangs entnommen werden. Die Modulhandbücher der Studiengänge sind in der Regel in den Fachspezifischen Bestimmungen für den jeweiligen Studiengang enthalten: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html
Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit bestimmter Leistungen beantworten die Fachbereiche, die die jeweiligen Fächer anbieten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
An der Uni Hamburg werden Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt. Manche Fachbereiche geben schon vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit von Leistungen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn die Einschreibung für den betreffenden Studiengang erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Leistungen aus einem vorherigen Studium können für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in dem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Informationen dazu, ob dies der Fall ist, können dem Modulhandbuch des gewählten Studiengangs entnommen werden. Die Modulhandbücher der Studiengänge sind in der Regel in den Fachspezifischen Bestimmungen für den jeweiligen Studiengang enthalten: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html
Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit bestimmter Leistungen beantworten die Fachbereiche, die die jeweiligen Fächer anbieten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
An der Uni Hamburg werden Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt. Manche Fachbereiche geben schon vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit von Leistungen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn die Einschreibung für den betreffenden Studiengang erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung