Bearbeitet Einzureichende Unterlagen für Master Winf.
Sehr geehrte Damen und Herren,

Leider kommt es bei der Checkliste für die Unterlagen, die zu der Immatrikulation eingereicht werden müssen, immer wieder zu Fragen, da die Angaben sehr uneindeutig sind:

Mir liegt derzeit kein Bachelor Zeugnis vor, deshalb habe ich ein Transcript of Records und die Bescheinigung zur angemeldeten Bachelorarbeit mit abgegeben. Müssen sowohl ToR, als auch die Bescheinigung für die BA abgegeben werden? Diese Dokumente sollen als amtlich beglaubigte Kopie abgegeben werden. Kann ich auch das Original abgeben? Das Original hat natürlich kein Siegel, sonder nur die Unterschrift und den Stempel des Prüfungsamts (Uni Kiel).

Zum "Nachweis" von Englisch-Kenntnissen sollte ein formloses Schreiben, das ausreichende Englischkenntnisse bestätigt, an die Bewerbung angehängt werden. Ist dieses Schreiben auch abzugeben und wenn ja, nicht als beglaubigte Kopie, da ich Urheber des Dokumentes bin?

Ich gehe davon aus, dass die Zugangsqualifikationen irgendwie nachgewiesen werden müssen. Muss eine amtlich beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses beigefügt werden? Dieses Dokument war bei der Bewerbung nicht erforderlich.

Der Rest (Immatrikulationsantrag, Krankenversicherungsnachweis) ist soweit klar.

Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort, die mir verrät, welche Dokumente nun benötigt werden, freuen.

Beste Grüße
Bernd Strehl
Re: Einzureichende Unterlagen für Master Winf.
Lieber Herr Strehl,

Die Informationen im zweiten Kasten auf Seite 1 und auf Seite 2 der Checkliste für die Einschreibung in Masterstudiengänge gelten nur für die Einschreibung für die Lehramts-Masterstudiengänge, für Sie sind sie also irrelevant. Für Sie gelten die Informationen auf Seite 3. Bei der Einschreibung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik ist kein Transcript of Records und keine Bescheinigung zur angemeldeten Bachelorarbeit erforderlich. Da es sich beim Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik um einen Studiengang handelt, für den die Bewerbungsunterlagen bei der Fakultät eingereicht werden mussten, müssen Sie daher nur Nachweise über weitere besondere Zugangsvoraussetzungen einreichen, die zur Bewerbung zu belegen waren. Da für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik abgesehen von einem entsprechenden Bachelorabschluss und Ihrer Bestätigung über ausreichende Englischkenntnisse keine besonderen Zugangsvoraussetzungen gelten, müssen Sie daher nur Ihr Bachelorabschlusszeugnis (innerhalb der Frist bis zum 31.03.2017) und die Bestätigung einreichen. Die Bestätigung muss selbstverständlich nicht beglaubigt sein, da Sie diese selbst ausstellen. Eine Kopie des Abiturzeugnisses ist nicht erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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