Bearbeitet Studienortswechsel zum Masterplatz/ Exmatrikulationsbesch.
Hallo,

ich habe mich erfolgreich zum Masterstudiengang M.Ed.LA BS an der Uni Hamburg beworben. Nun fülle ich gerade den Immatrikulationsantrag aus, und sehe, dass ich meine Exmatrikulationsbescheinigung meiner jetzigen Universität mit einreichen, bzw. spätenstens 10 Tage nach Absendung des Immatrikulationsantrags einsenden soll.

Folgendes Problem: Ich werde meine Bachelorarbeit erst Ende September einreichen, und dementsprechend mein Bachelorzeugnis auch erst später bekommen. Ebenso warte ich noch auf eine Note für eine Hausarbeit und bin daher noch nicht offiziell exmatrikuliert, da dies ja erst nach meinem Abschluss stattfindet.

Was kann ich also tun, bzw. wie handhabe ich dieses Dilemma?

Vielen Dank im voraus,
mfg Yira
Re: Studienortswechsel zum Masterplatz/ Exmatrikulationsbesc
Ich hab die gleiche Frage (geht nur um den MA AWG) bzw. liegt meine BA-Arbeit Abgabefrist sogar hinter dem 30. September. Weiß also auch nicht genau, wie ein Übergang erfolgen soll. Reicht eine Exmatrikulation bis zum 31.3.?

Unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Findet sich Folgendes:

Wurde das Bachelorstudium nicht an der Universität Hamburg, sondern an einer externen Hochschule abgeschlossen, werden die Bewerberinnnen und Bewerber ebenfalls bedingt für den Masterstudiengang eingeschrieben. Sie erhalten vorläufige Semesterunterlagen, die vier Wochen gültig sind.

Wenn alle übrigen Unterlagen zur Einschreibung vollständig sind (d.h. wenn Nachweis der Krankenversicherung, evtl. Nachweise zu Sprach- und/oder Deutschkenntnissen sowie evtl. sonstige Zugangsvoraussetzungen vorliegen) und der Semesterbeitrag gezahlt wurde, werden nach Ablauf der vorläufigen Unterlagen ein Studierendenausweis und ein SemesterTicket für die bedingte Einschreibung für das gesamte Semester ausgestellt.

Bitte reichen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und eine einfache unbeglaubigte Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule schnellstmöglich innerhalb des ersten Semesters nach (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester, bzw. 30.09. bei einer Zulassung zu einem Sommersemester). Danach erfolgt umgehend (und rückwirkend) die endgültige Einschreibung und es werden entsprechende Online-Dokumente (inkl. BAföG-Bescheinigung) im STiNE-Account zur Verfügung gestellt.
Re: Studienortswechsel zum Masterplatz/ Exmatrikulationsbesc
Hi! Genau das habe ich gestern Nacht dann auch noch gefunden. Anders macht es eigentlich auch keinen Sinn, da die studienortswechsler ja oftmals keinen exmatrikulationsbescheid kriegen solange man kein Zeugnis hat.
Warte aber noch auf eine Bestätigung hier .. Mich hat nur der Zusatz im immatrikulationsantrag so verwundert...
Re: Studienortswechsel zum Masterplatz/ Exmatrikulationsbesc
Hallo yira27 und Delara Burkhardt,

Wie Sie schon vermuten, gilt für den Übergang vom Bachelor zum Master bezüglich der Exmatrikulationsbescheinigung eine Sonderregelung. Sie können diese, wenn Sie Ihren Bachelor noch an einer anderen Hochschule abschließen, mit Ihrem Abschlusszeugnis nachreichen. Die Frist dafür ist, wie in dem Text auf der Campus-Center Webseite, den Sie zitieren angegeben, der 31.03.2017.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Studienortswechsel zum Masterplatz/ Exmatrikulationsbesc
Guten Morgen,
das gleiche Problem, wie es oben beschrieben wurde hatte auch ich, auch mein Abgabetermin fällt erst auf ende September. Nach dem ich den Textabschnitt der oben zitiert wurde gefunden hatte, war ich mir nun nicht mehr sicher, was gilt: Der 10-Tage-Zusatz im Immatrikulationsantrag oder die Frist zum 31.03.2017
Zentrale Studienberatung - Birte Schelling hat geschrieben:Hallo yira27 und Delara Burkhardt,

Wie Sie schon vermuten, gilt für den Übergang vom Bachelor zum Master bezüglich der Exmatrikulationsbescheinigung eine Sonderregelung. Sie können diese, wenn Sie Ihren Bachelor noch an einer anderen Hochschule abschließen, mit Ihrem Abschlusszeugnis nachreichen. Die Frist dafür ist, wie in dem Text auf der Campus-Center Webseite, den Sie zitieren angegeben, der 31.03.2017.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Allerdings habe ich hierzu ↑ noch eine Frage. Muss ich im Immatrikulationsantrag auf einer gesonderten Seite explizit erwähnen, dass ich Zeugnis + Exmatrikulationsbescheinigung bis spätestens zum 31.03.2017 nachreichen werde oder ist das nicht notwendig?

Im Voraus schon einem herzlichen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Re: Studienortswechsel zum Masterplatz/ Exmatrikulationsbesc
Hallo Modalverb,

Die Information auf der oben verlinkten Webseite zur Einschreibung ist korrekt.

Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang einschreiben, müssen Sie keine gesonderte Erläuterung zur Nachreichung abgeben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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