mein Name ist Laura Jepsen, ich komme aus Kolumbien und interessiere mich für ein Medizinstudium an der Uni Hamburg . Ich habe bereits drei Semester Zahnmedizin sowie zwei Semester Humanmedizin an anerkannten Universitäten in Kolumbien absolviert und studiere aktuell Humanmedizin. Daher verfüge ich über verschiedene Studienleistungen, die ich gerne anerkennen lassen würde.
Mein bevorzugtes Ziel wäre eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, da ich bereits mehrere Kurse erfolgreich abgeschlossen habe. Allerdings ist mir nicht klar, ob ich mich direkt für ein höheres Semester bewerben sollte oder ob es sinnvoller ist, mich zunächst für das erste Fachsemester zu bewerben und anschließend die Anerkennung meiner bisherigen Leistungen zu beantragen.
Da ich weder deutsche Staatsbürgerin noch Bildungsinländerin noch EU-Bürgerin bin, ist mir außerdem nicht ganz klar, ob meine Bewerbung über Uni-Assist, über Hochschulstart oder direkt an der Universität erfolgen muss. Ich bin mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet, dessen Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet ist, selbst lebe ich jedoch in Kolumbien, was die Frage nach dem korrekten Bewerbungsweg für mich noch offener macht.
Hinzu kommt, dass ich am Studienkolleg Hamburg den G-Kurs absolviert habe, der mir nach meinem Verständnis nur als Sprachnachweis dient. Zusätzlich verfüge ich über ein C1-Zertifikat in Deutsch. Alle weiteren erforderlichen Unterlagen lasse ich derzeit übersetzen und apostillieren.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einen Überblick geben könnten, welche Schritte ich konkret unternehmen muss, um mich für das Studium zu bewerben. Insbesondere interessiert mich:
Sollte ich direkt einen Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester stellen, oder zunächst für das erste Semester beginnen und dann die Anerkennung meiner bisherigen Studienleistungen beantragen?
Welche Bewerbungsplattform ist in meinem Fall die richtige (Uni-Assist, Hochschulstart oder Direktbewerbung an der Universität)?
Welche Fristen und Unterlagen sind für meinen speziellen Fall besonders relevant?
Gibt es besondere Hinweise oder Empfehlungen, die ich bei meiner Bewerbung beachten sollte?
Erfolgt die Anerkennung der bisherigen Studienleistungen erst nach einer erfolgreichen Zulassung, oder sollte ich diesen Schritt bereits im Vorfeld einleiten?
Ich freue mich sehr über Ihre Rückmeldung und danke Ihnen im Voraus herzlich für eure Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Jehidelyd Jepsen
Liebe Frau Jepsen,
wenn Sie mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind, der in Deutschland beschäftigt ist, sind Sie im Bewerbungsverfahren den deutschen Bewerber:innen gleichgestellt. In diesem Fall erfolgt die Bewerbung für Medizin für das 1. Fachsemester über www.hochschulstart.de. Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlprozess der Uni Hamburg finden Sie unter www.uni-hamburg.de/hochschulstart.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, sich in den Zweiten Studienabschnitt des Studiengangs Medizin an der Uni Hamburg zu bewerben. Hierfür müssen aus dem vorherigen Studium Leistungen im Umfang des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (nach der deutschen Approbationsordnung) vorliegen. Informationen zur Anerkennung bisher erbrachter Leistungen sowie zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf. Eine Bewerbung in den Zweiten Studienabschnitt ist an der Uni Hamburg nur zu einem Sommersemester (Studienbeginn: April) möglich; die Bewerbungsfrist ist vom 01.12.-15.01. Wenn eine Bewerbung in den Zweiten Studienabschnitt nicht möglich ist, kann alternativ eine Bewerbung in das 1. Fachsemester erfolgen.
Wenn Sie am Studienkolleg Hamburg den G-Kurs abgeschlossen haben, ergibt sich daraus eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für sprachliche, geistes- und gesellschaftswissenschaftliche sowie künstlerische Studiengänge. Die Aufnahme eines Medizin-Studiums in Deutschland wäre damit nicht möglich. Wenn Sie jedoch in Kolumbien mindestens 1 Jahr lang erfolgreich an einer anerkannten Hochschule Medizin und/oder Zahnmedizin studiert haben, wäre es möglich, in Deutschland das Studium in der bisherigen Fachrichtung oder benachbarten Fächern weiterzuführen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall jedoch auch bestimmte Anforderungen an den in Kolumbien erworbenen Sekundarschulabschluss sowie die dort abgelegte Hochschulzugangsprüfung erfüllt sein müssen. Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten der Anerkennung kolumbianischer Bildungsabschlüsse als HZB finden Sie in anabin, dem Infoportal für ausländische Bildungsabschlüsse: https://anabin.kmk.org/db/schulabschlue ... chulzugang. Vor einer Bewerbung an der Uni Hamburg müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Bildungsabschlüsse bei uns stellen. Informationen hierzu erhalten Sie hier: www.uni-hamburg.de/vpd.
Die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung am Studienkolleg wird an der Uni Hamburg als Deutschnachweis auf dem Niveau C1 anerkannt. Der Nachweis darf jedoch nicht älter als drei Jahre sein, gerechnet vom ersten Tag der Bewerbungsphase für das jeweilige Semester (01.06. für ein Wintersemester, 01.12. für ein Sommersemester).
Herzliche Grüße
Zentrale Studienberatung
wenn Sie mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind, der in Deutschland beschäftigt ist, sind Sie im Bewerbungsverfahren den deutschen Bewerber:innen gleichgestellt. In diesem Fall erfolgt die Bewerbung für Medizin für das 1. Fachsemester über www.hochschulstart.de. Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlprozess der Uni Hamburg finden Sie unter www.uni-hamburg.de/hochschulstart.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, sich in den Zweiten Studienabschnitt des Studiengangs Medizin an der Uni Hamburg zu bewerben. Hierfür müssen aus dem vorherigen Studium Leistungen im Umfang des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (nach der deutschen Approbationsordnung) vorliegen. Informationen zur Anerkennung bisher erbrachter Leistungen sowie zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf. Eine Bewerbung in den Zweiten Studienabschnitt ist an der Uni Hamburg nur zu einem Sommersemester (Studienbeginn: April) möglich; die Bewerbungsfrist ist vom 01.12.-15.01. Wenn eine Bewerbung in den Zweiten Studienabschnitt nicht möglich ist, kann alternativ eine Bewerbung in das 1. Fachsemester erfolgen.
Wenn Sie am Studienkolleg Hamburg den G-Kurs abgeschlossen haben, ergibt sich daraus eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für sprachliche, geistes- und gesellschaftswissenschaftliche sowie künstlerische Studiengänge. Die Aufnahme eines Medizin-Studiums in Deutschland wäre damit nicht möglich. Wenn Sie jedoch in Kolumbien mindestens 1 Jahr lang erfolgreich an einer anerkannten Hochschule Medizin und/oder Zahnmedizin studiert haben, wäre es möglich, in Deutschland das Studium in der bisherigen Fachrichtung oder benachbarten Fächern weiterzuführen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall jedoch auch bestimmte Anforderungen an den in Kolumbien erworbenen Sekundarschulabschluss sowie die dort abgelegte Hochschulzugangsprüfung erfüllt sein müssen. Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten der Anerkennung kolumbianischer Bildungsabschlüsse als HZB finden Sie in anabin, dem Infoportal für ausländische Bildungsabschlüsse: https://anabin.kmk.org/db/schulabschlue ... chulzugang. Vor einer Bewerbung an der Uni Hamburg müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Bildungsabschlüsse bei uns stellen. Informationen hierzu erhalten Sie hier: www.uni-hamburg.de/vpd.
Die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung am Studienkolleg wird an der Uni Hamburg als Deutschnachweis auf dem Niveau C1 anerkannt. Der Nachweis darf jedoch nicht älter als drei Jahre sein, gerechnet vom ersten Tag der Bewerbungsphase für das jeweilige Semester (01.06. für ein Wintersemester, 01.12. für ein Sommersemester).
Herzliche Grüße
Zentrale Studienberatung