Bearbeitet Bewerbung für Master Studium aus dem Ausland (Russische Föderation)
Guten Tag!
Ich bin Student an der Staatlichen Universität Wolgograd. Ich schließe im Sommer 2026 meinen Bachelorstudium in Übersetzung/Dolmetschen(Deutsch/Englisch) ab.
Ich habe an der Universität Hamburg einige meiner Meinung nach geeignete Ausbildungsbereiche gefunden:
1) Allgemeine Sprachwissenschaft,
2) English as a World Language (ENGAGE),
3) Mehrsprachigkeit und Bildung/ MOTION: Master of Multilingual Educational Linguistics
Und ich möchte für Ihre Universität mich bewerben.

Ich bin mir auch der Anmeldefristen für ausländische Bewerber bewusst: von 15.02 bis 31.03.
Und wenn ich nichts verwechsle, gilt die Wolgograder Universität im Anabin-System als akkreditiert.
Also habe ich noch ein paar grundlegende Fragen:
1) Kann ich wirklich erwarten, dass ich mich bei der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen an der Universität Hamburg einschreibe?
2) Innerhalb der oben genannten Frist muss ich folgende Unterlagen einreichen: Abschlusszeugnis über die allgemeine mittlere Grundausbildung (mit deutscher Übersetzung), ein Bachelor-Diplom von Volgograder Universität (mit deutscher Übersetzung), Nachweis der Sprachkenntnisse der Stufe C1, und Lebenslauf.
Sagen Sie mir bitte Bescheid, ob ich noch etwas für die Bewerbung brauche!
3) Wenn ich die Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist online eingereicht habe und vermutlich eine positive Antwort erhalten werde, was muss ich tun, um mit dem Studium zu beginnen? Werde ich eine offizielle Einladung von der Universität erhalten, die ich zur Beantragung eines Visums bei der deutschen Botschaft einreichen kann? Oder gibt es dafür eine andere Vorgehensweise?
4) Kann ich erwarten, dass ich bei erfolgreicher Einschreibung eine Unterkunft in dem Wohnheim bekomme?

Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege, und lassen Sie mich wissen, was ich sonst noch tun muss, um mich für ein Studium an der Universität hamburg zu qualifizieren!
Vielen Dank!

Freundliche Grüße
Mark Miliavskii
Re: Bewerbung für Master Studium aus dem Ausland (Russische Föderation)
Lieber Mark Miliavskii,

1) "Ich bin mir auch der Anmeldefristen für ausländische Bewerber bewusst: von 15.02 bis 31.03."

Diese Aussage ist falsch.

An der Universität Hamburg gibt es keine gesonderte Bewerbungsfrist für ausländische Bewerber:innen.

Zwar gibt es unterschiedliche Bewerbungsfristen für die verschiedenen Studiengänge, doch alle Bewerber:innen bewerben sich für den gleichen Studiengang innerhalb derselben Bewerbungsfrist.

Der von Ihnen angesprochene Zeitraum vom 15.02. bis zum 31.03. ist die Bewerbungsfrist für die sogenannten „Internationalen Masterstudiengänge”. Dies ist eine Gruppe von Studiengängen. Alle Bewerber:innen für einen Studiengang dieser Gruppe, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, ihrem Aufenthaltsort oder dem Land, in dem sie ihren vorherigen Studienabschluss erworben haben, bewerben sich in dieser Frist. Die korrekte Bewerbungsfrist hängt also immer vom Studiengang und nicht von der Bewerberin bzw. dem Bewerber ab.

Bitte lesen Sie sich die Bewerbungsinformationen für diese spezifische Bewerbungsfrist im letzten Verfahren (WS 2025/26) durch, um das Bewerbungsverfahren besser zu verstehen. Bitte denken Sie daran, dass zu Beginn der Bewerbungsfrist auch eine aktualisierte Version der allgemeinen Bewerbungsinformationen veröffentlicht wird, die Sie sich ebenfalls durchlesen müssen, da Änderungen möglich sind.

2) Es ist wichtig zu verstehen, dass die einzelnen Fachbereiche, Institute und Fakultäten der Universität Hamburg oder andere Institutionen für die Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und das Bewerbungsverfahren für ihre Masterstudiengänge verantwortlich sind. Daher unterscheiden sich die Zulassungsvoraussetzungen, die Auswahlkriterien, die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und die praktischen Schritte im Bewerbungsverfahren, je nachdem, für welchen spezifischen Masterstudiengang Sie sich bewerben möchten.

Bitte lesen Sie die studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen (inkl. Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien) für den Masterstudiengang, für den Sie sich bewerben möchten: https://www.uni-hamburg.de/liste-master.

Sollten Sie nach dem Lesen noch weitere Fragen haben finden Sie den Kontakt zu der Person bzw. dem Team welches am jeweiligen Fachbereich für den fraglichen Studiengang zuständig ist.

Bitte beachten Sie, dass zu Beginn der jeweiligen Bewerbungsfrist eine aktualisierte Version der spezifischen Bewerbungsinformationen für jeden Master veröffentlicht wird. Wir rechnen aktuell zwar nicht mit größeren Änderungen für das nächste Bewerbungsverfahren, Sie müssen sich die Informationen aber bitte zu Beginn der Bewerbungsfrist dennoch nochmals durchlesen. Vielen Dank.

3)

a) "Kann ich wirklich erwarten, dass ich mich bei der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen an der Universität Hamburg einschreibe?"

Nein, eine vollständige Bewerbung garantiert nicht, dass Sie zugelassen werden und folglich auch nicht, dass Sie sich nach der Zulassung immatrikulieren können.

Sie erhalten nur dann eine Zulassung, wenn Sie sich erfolgreich bewerben, d. h., wenn Sie gemäß den jeweiligen Auswahlkriterien (siehe studiengangsspezifische Bewerbungsinformationen oben) einen Ranglistenplatz erreichen, der Ihnen unter Berücksichtigung der verfügbaren Plätze eine Zulassung ermöglicht.

b) Innerhalb der oben genannten Frist muss ich folgende Unterlagen einreichen: Abschlusszeugnis über die allgemeine mittlere Grundausbildung (mit deutscher Übersetzung), ein Bachelor-Diplom von Volgograder Universität (mit deutscher Übersetzung), Nachweis der Sprachkenntnisse der Stufe C1, und Lebenslauf.
Sagen Sie mir bitte Bescheid, ob ich noch etwas für die Bewerbung brauche!

i) Nein, denn Sie gehen von der falschen Annahme aus, dass es allgemeine Regelungen gibt, welche Unterlagen bei einer Bewerbung einzureichen sind.

Es gibt keine allgemeinen Regelungen dazu, welche Dokumente für eine Masterbewerbung einzureichen sind. Bitte lesen Sie die studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen des Studiengangs, für den Sie sich bewerben möchten: https://www.uni-hamburg.de/liste-master. In diesem Dokument (bzw. in der zu Beginn der Bewerbungsfrist veröffentlichten, aktualisierten Version) finden Sie die verbindlichen Vorgaben, welche Bewerbungsunterlagen Sie einzureichen haben.

c) "Wenn ich die Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist online eingereicht habe und vermutlich eine positive Antwort erhalten werde, was muss ich tun, um mit dem Studium zu beginnen? Werde ich eine offizielle Einladung von der Universität erhalten, die ich zur Beantragung eines Visums bei der deutschen Botschaft einreichen kann? Oder gibt es dafür eine andere Vorgehensweise?"

Wenn Sie zugelassen werden, dann müssen Sie innerhalb von 7 Tagen den digitalen Immatrikulatinsantrag mit den jeweiligen Immatrikulationsunterlagen abschicken, um die Zulassung anzunehmen.

Sie erhalten keine „Einladung”, sondern einen Zulassungsbescheid (siehe oben). Mit diesem können Sie sich dann um ein Visum kümmern.

d) "Kann ich erwarten, dass ich bei erfolgreicher Einschreibung eine Unterkunft in dem Wohnheim bekomme?"

Die Universität Hamburg verfügt über keine eigenen Wohnheime oder Wohnheimplätze.

Der gesamte Themenbereich „Wohnen” liegt nicht bei der Universität Hamburg, sondern bei einer unabhängigen Organisation, dem „Studierendenwerk Hamburg”, welches für verschiedene Aspekte des studentischen Lebens aller Hamburger Hochschulen zuständig ist: https://www.stwhh.de/wohnen-fuer-studie ... zubildende.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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