Guten Tag,
ich studiere derzeit im 4. Semester Rechtswissenschaften an der Universität Münster und werde in diesem Semester meine letzte Zwischenprüfungsklausur schreiben.
Ist es möglich, sich bereits für das 5. Semester für den Schwerpunktbereich zu bewerben, auch wenn das Ergebnis der letzten Zwischenprüfungsklausur voraussichtlich erst nach dem 15.01.2026 vorliegen wird?
Wie läuft das in diesem Fall ab?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Liebe Jurastudentin,
auf der folgenden Seite finden Sie genauere Informationen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester, insbesondere unter "Besonderheit Rechtswissenschaft": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
Es ist möglich, den Nachweis nachzureichen, falls er Ihnen am 15.01. zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt.
auf der folgenden Seite finden Sie genauere Informationen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester, insbesondere unter "Besonderheit Rechtswissenschaft": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
(Quelle: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ng-hfs.pdf - Achtung: Infos sind für das aktuelle Wintersemester. Bitte kurz vor der Bewerbungsphase das aktuelle, für das SoSe gültige PDF aufrufen und auf evtl. Änderungen prüfen!)Mit der Bewerbung in das höhere Fachsemester Rechtswissenschaft müssen Sie den Nachweis einer bestandenen Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft vorweisen, und zwar durch Vorlage
— eines unterschriebenen und gestempelten Zwischenprüfungszeugnisses,
— einer unterschriebenen und gestempelten Bescheinigung des Prüfungsamtes über das Bestehen der Zwischenprüfung oder
— eines unterschriebenes und gestempeltes Transcript of Records, aus dem sich unzweifelhaft das Bestehen der Zwischenprüfung ergibt.
Bitte beachten Sie, dass ein Nachweis mit dem Zusatz „maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ nicht ausreicht
Es ist möglich, den Nachweis nachzureichen, falls er Ihnen am 15.01. zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt.
(Quelle: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html )Der Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung für die Bewerbung ins höhere Fachsemester Rechtswissenschaft Erste Prüfung kann für ein Wintersemester bis zum 15. August und für ein Sommersemester bis zum 15. Februar nachgereicht werden. Nutzen Sie hierfür bitte www.uni-hamburg.de/kontakt-cc.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
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Guten Tag,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich habe nun verstanden, dass ich mein Zwischenprüfungsergebnis bis zum 15.02. nachreichen kann.
Allerdings weiß ich aus Erfahrung, dass die Klausurergebnisse an meiner Universität erst Ende März vorliegen.
Ist eine Bewerbung für das Sommersemester 2026 daher nicht möglich, da ich die Nachreichfrist voraussichtlich verpassen würde?
Mit freundlichen Grüßen
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich habe nun verstanden, dass ich mein Zwischenprüfungsergebnis bis zum 15.02. nachreichen kann.
Allerdings weiß ich aus Erfahrung, dass die Klausurergebnisse an meiner Universität erst Ende März vorliegen.
Ist eine Bewerbung für das Sommersemester 2026 daher nicht möglich, da ich die Nachreichfrist voraussichtlich verpassen würde?
Mit freundlichen Grüßen
Ja, das wäre leider zu spät. In dem Fall können Sie sich dann erst zum Wintersemester bewerben.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
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