Bearbeitet Anfrage zur Zulassung zum Lehramtsstudium mit abgeschlossenem Bachelor
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Marlene Tonke und ich werde im Oktober 2026 einen Bachelorabschluss in Betriebswirtschaftslehre-International Business an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg erhalten.
Ich interessiere mich für das Lehramtsstudium – insbesondere für die Fächer Englisch und Politik (bzw. Politik und Gesellschaft) – an Ihrer Universität.
Da ich bereits einen abgeschlossenen Bachelor haben werde und keine „klassische“ Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erworben habe, sondern meinen Schulabschluss in Amerika gemacht habe und somit eine fachgebundene Hochschulreife erhalten habe – möchte ich gerne wissen:
1. Besteht die Möglichkeit, mit meinem abgeschlossenen Bachelor und meiner bisherigen Qualifikation in das Lehramtsstudium einzusteigen?
2. Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein (z. B. Fach /Sprachkenntnisse, zusätzliche Module, Brückenkurse)?
3. Gibt es Einschränkungen bezüglich der Kombination Englisch + Politik für das Lehramt Gymnasium an Ihrer Universität?
4. Wie sieht das Verfahren zur Anerkennung meines bisherigen Studiums bzw. meiner Vorleistungen aus?
Über eine Rückmeldung mit Hinweisen zur Vorgehensweise wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Tonke
Re: Anfrage zur Zulassung zum Lehramtsstudium mit abgeschlossenem Bachelor
Liebe Frau Tonke,

1. Ja, die Möglichkeit besteht - ein Bachelorabschluss einer deutschen Hochschule gilt als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung - daher können Sie diesen alternativ zu Ihrem Schulabschluss für die Bewerbung nutzen.
2. Für das Fach Englisch müssen Sie zur Immatrikulation Sprachkenntnisse nachweisen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html Sofern es sich bei Ihrem Schulabschluss um einen regulären High School-Abschluss aus den USA handelt, reicht dieser als Sprachnachweis aus. Weiter Voraussetzungen gibt es nicht.
3. Nein - Sie können die beiden Fächer kombinieren.
4. Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt der Sekundarstufe I und II anschauen. Die Studienpläne und Modulhandbücher finden Sie über die Links hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... v-20749269
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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