Bearbeitet Klage gegen Exmatrikulation
Guten Tag,

ich habe im Ende letzter Jahr das Masterprogramm Mathematisch Physik in SoSe25 beworben und wurde zugelassen, mit der Bedingung dass ich bevor 1,Oktobor mein Bachelorstudium absolvieren soll. Ich habe im August mein Bachelor Abschlussarbeit fertig gemacht, aber meine Gutachterin hat immer keine Zeit um die Arbeit zu korrigieren. Deshalb, mein Kolloqium zum Abschlussarbeit wurde nach 1.Oktober verschoben, und ich habe am 5.Oktober die Arbeit abgegeben. Allerdings nachdem ich meine Arbeit abgegeben habe, hat meine Gutachterin nicht in gerelgelte Zeit (6 Wochen) meine Note eintragen. Ich wurde inzwischen auch vom Masterprogramm exmatrikuliert.

Ich habe die folgende Fragen:

1: Der Gerund dass ich nicht rechtzeitig absolviert habe, liegt nicht an mich, sondern an der fehlende Zeit und Gutachten meiner Gutachterin. Deshalb habe ich Ihnen ein Klage schon am Mittel Oktober gestellt via Kontaktformular. Es schreibt dort dass normalerweise die Antwortzeit ist 3 Werktagen, aber bisher habe ich noch keine Rückmeldung.

2: Darf ich in diesem Fall wieder an dieser gleichen Programm für SoSe26 bewerben?

Viele Grüße
Minghao Gao
Re: Klage gegen Exmatrikulation
Hallo Minghao Gao,

1. Ihre Widerspruch wurde am 14.10. an das Team, welches für rechtliche Angelegenheiten zuständig ist, weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit der Anfragen an dieses Team dauert erheblich länger als drei Werktage.

2. Sie können sich gerne erneut für das Sommersemester bewerben.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Re: Klage gegen Exmatrikulation
Danke für Ihre Antwort. Ich möchte noch wissen, gibt es eine Frist, innerhalb der das Team auf meine Klage reagieren muss? Wenn nicht, wie ist die vorraussichtliche Bearbeitungszeit?

Außerdem hat der Widerspruch nach "Nr. 2: Widerspruchsverfahren" aufschiebende Wirkung, und in meine Exmatrikulationsbescheid schribet es keine "sofortige Vollziehung". Bedeutet das, dass wenn der Klagenprozess nicht zum Ende ist, dann bin ich noch immatrikuliert? Meine Stinekonto ist noch in der exmatrikulierten Zustand, weil ich Master Lehrveranstaltungen nicht mehr anmelden kann.
Re: Klage gegen Exmatrikulation
Hallo Minghao Gao,

zu laufenden Rechtsmittelverfahren können wir keine weiteren Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Team: www.uni-hamburg.de/widersprueche

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Antworten