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Zuletzt geändert von schiricke am Di 21. Aug 2018, 15:18, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Frau Schiricke,
Vermutlich haben Sie am Telefon etwas falsch verstanden oder ich interpretiere Ihre Anfrage falsch. Es ist keinesfalls richtig, dass das Einreichen des Immatrikulationsantrags innerhalb der Frist ausreicht und alle weiteren Unterlagen nachgereicht werden können. Nachgereicht werden können nur die Krankenversicherungsbescheinigung und - falls erforderlich - die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule. Alle anderen erforderlichen Unterlagen müssen fristgerecht bei der Uni Hamburg eingehen, anderenfalls wird Ihre Zulassung zurückgenommen. Sollte es problematisch sein, die Unterlagen in beglaubigter Form einzureichen, können Sie auch zunächst zur Fristwahrung einfache Kopien einreichen und die beglaubigten Kopien nachreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Vermutlich haben Sie am Telefon etwas falsch verstanden oder ich interpretiere Ihre Anfrage falsch. Es ist keinesfalls richtig, dass das Einreichen des Immatrikulationsantrags innerhalb der Frist ausreicht und alle weiteren Unterlagen nachgereicht werden können. Nachgereicht werden können nur die Krankenversicherungsbescheinigung und - falls erforderlich - die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule. Alle anderen erforderlichen Unterlagen müssen fristgerecht bei der Uni Hamburg eingehen, anderenfalls wird Ihre Zulassung zurückgenommen. Sollte es problematisch sein, die Unterlagen in beglaubigter Form einzureichen, können Sie auch zunächst zur Fristwahrung einfache Kopien einreichen und die beglaubigten Kopien nachreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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