Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Paria Mednejad. Vor Kurzem habe ich meinen Masterabschluss im Bereich Luft- und Raumfahrttechnik erworben und möchte mich gerne für einen Masterstudienplatz im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an Ihrer Universität bewerben.
Meine Deutschprüfung auf dem Niveau B2 habe ich bereits im Jahr 2014 abgelegt. Anschließend habe ich meine Deutschkenntnisse am Goethe-Institut Teheran bis einschließlich des Niveaus C1.4 weiter vertieft. Derzeit verfüge ich hierzu über eine Bescheinigung des Goethe-Instituts, die den erfolgreichen Abschluss des entsprechenden Kurses bestätigt; das offizielle Goethe-Zertifikat der Prüfung liegt mir jedoch noch nicht vor.
Darüber hinaus habe ich nach dem Erwerb meines DLL-Zertifikats am Iranmehr-Institut drei Jahre lang Deutsch unterrichtet. Die entsprechenden Nachweise und Zertifikate kann ich Ihnen selbstverständlich vorlegen.
In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage zu den Sprachvoraussetzungen. Bezugnehmend auf Ihre Erläuterungen zum erforderlichen Deutschniveau (C1) möchte ich höflich anfragen, ob es möglich wäre, sich mit einem B2-Zertifikat zu bewerben und
parallel dazu an einem Deutschkurs der Universität teilzunehmen, oder eine bedingte Zulassung möglich wäre, mit der Auflage, das erforderliche Sprachniveau innerhalb eines festgelegten Zeitraums nachzuweisen vorausgesetzt, dass alle weiteren Zulassungskriterien erfüllt sind.
Es ist mir ein großes Anliegen, diese Chance nicht zu verpassen, da ich sehr motiviert bin, an Ihrer Universität zu studieren. Derzeit ist es im Iran leider nicht möglich, ein offizielles Deutschzertifikat zu erwerben. Für die Teilnahme an einer Prüfung müsste ich in ein anderes Land reisen, was mehr Zeit in Anspruch nehmen würde, als es die Bewerbungsfrist am 15.01.2026 zulässt.
Ich bin überzeugt, dass ich das geforderte Sprachniveau erreichen kann, und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, wie ich in dieser Situation am besten vorgehen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Paria Mednejad
Hallo Paria Mednejad,
ausreichende Deutschkenntnisse (nicht älter als drei Jahre) müssen erst im Rahmen der Immatrikulation eingereicht werden, noch nicht zur Bewerbung. Allerdings kann der Nachweis nicht nachgereicht werden. Sollte Ihnen der Nachweis nicht bis zum Fristende der Immatrikulation vorliegen, kann keine Immatrikulation erfolgen.
Haben Sie Ihren (deutschsprachigen?) Masterabschluss in Deutschland erworben?
Ausführliche Informationen zum Deutschnachweis finden Sie auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... kenntnisse
Informationen zur Bewerbung WING: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... rwesen.pdf
Mit besten Grüßen,
BK
ausreichende Deutschkenntnisse (nicht älter als drei Jahre) müssen erst im Rahmen der Immatrikulation eingereicht werden, noch nicht zur Bewerbung. Allerdings kann der Nachweis nicht nachgereicht werden. Sollte Ihnen der Nachweis nicht bis zum Fristende der Immatrikulation vorliegen, kann keine Immatrikulation erfolgen.
Haben Sie Ihren (deutschsprachigen?) Masterabschluss in Deutschland erworben?
Ausführliche Informationen zum Deutschnachweis finden Sie auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... kenntnisse
Informationen zur Bewerbung WING: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... rwesen.pdf
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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