Bearbeitet Immatrikulation - Nachreichen der Beglaubigung
Ich weiß, dass dieses Problem in ähnlicher Art hier schon vorgekommen ist:

Ich habe mein Abiturzeugnis nicht mehr und die Schule hat Ferien, sodass ich niemanden erreichen kann. Ich werde die Frist nicht einhalten können. Allerdings habe ich auch keine unbeglaubigte Kopie des Zeugnisses, die ich vorerst schicken könnte, da das Zeugnis nicht vorhanden ist.
Allerdings bin ich an der Universität Hamburg bereits eingeschrieben, sodass sie mein Zeugnis bereits aus meiner Bacheloranmeldung vorliegen haben.
Reicht das aus, bis die Schule wieder öffnet und ich die beglaubigte Kopie abholen kann?

Liebe Grüße,
Anna Hofmann
Re: Immatrikulation - Nachreichen der Beglaubigung
Liebe Frau Hofmann,

Das vorliegende Zeugnis reicht für die Immatrikulation nicht aus., sondern Sie müssen zwingend noch einmal ein Zeugnis einreichen. Sie können aber zur Fristwahrung zunächst eine einfache Kopie Ihres Zeugnisses einreichen und die beglaubigte Kopie dann so schnell wie möglich nachreichen, wenn Ihre Schule wieder geöffnet hat.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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