ch studiere derzeit Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und ziehe einen Studienortswechsel an die Universität Hamburg in Betracht.
Mein Schwerpunktbereich in Bayreuth ist interdisziplinäres Strafrecht. Der Schwerpunkt umfasst insbesondere Inhalte aus dem materiellen Strafrecht, dem Strafprozessrecht (StPO) sowie interdisziplinäre Bezüge, unter anderem zum Wirtschafts- und IT-Strafrecht.
Ich möchte mich gerne erkundigen,
• ob und in welchem Umfang ein solcher abgeschlossener Schwerpunktbereich grundsätzlich an der Universität Hamburg anerkennungsfähig wäre,
• welcher Hamburger Schwerpunktbereich inhaltlich am ehesten als vergleichbar angesehen wird,
• sowie ob auch meine übrigen bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen (Grund- und Hauptstudium) grundsätzlich anerkannt werden können.
Darüber hinaus interessiert mich, inwieweit anerkannte Studienleistungen im Hinblick auf den integrierten Bachelorabschluss (LL.B.) berücksichtigt werden und welche Bedeutung diese für eine spätere Masterbewerbung im juristischen Bereich an der Universität Hamburg haben.
Abschließend wäre ich Ihnen dankbar für eine kurze Einschätzung,
• wie lange das Anerkennungsverfahren erfahrungsgemäß dauert und
• ob nach einem Studienortswechsel noch mit einem größeren Umfang an nachzuholenden Prüfungsleistungen zu rechnen ist.
Mir ist bewusst, dass eine verbindliche Anerkennungsentscheidung erst nach einer Immatrikulation erfolgen kann; es geht mir daher zunächst um eine unverbindliche inhaltliche Orientierung.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Unterstützung.
Hallo Laura,
bitte wenden Sie sich mit Ihren fachspezifischen Fragen direkt an die Studienfachberatung des Studiengangs.
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... ratung.htm
Mit besten Grüßen,
BK
bitte wenden Sie sich mit Ihren fachspezifischen Fragen direkt an die Studienfachberatung des Studiengangs.
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... ratung.htm
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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