Moin,
Ich plane im kommenden Semester im höheren Fachsemester Mathematik an der UHH zu studieren.
Derzeit verfasse ich meine Abschlussarbeit in den Ingenieurwissenschaften an der TUHH. Da der Professor zur Vorlesungsfreien Zeit möglicherweise im Urlaub ist, kann es sein, dass die Verteidigung der Abschlussarbeit erst Anfang des kommenden Semesters stattfindet. Daher müsste ich im kommenden Semester auch noch an der TUHH immatrikuliert sein.
Deshalb habe ich ein Doppelstudium beantragt. Es ist tatsächlich aber nicht geplant beide Studiengänge parallel zu studieren.
Brauchen Sie für einen solchen Antrag noch die Zustimmung beider zuständigen Lehreinheiten? Und wenn ja, müssen diese bereits zur Bewerbung mit eingereicht werden?
mit freundlichen Grüßen
Felix
Korrigierte Version:
Hallo Felix,
ja, auch bei einer Überschneidung von nur einem Tag muss ein Antrag auf Doppelstudium gestellt werden. Dabei geht es lediglich um den Status als Studierender, es ist unerheblich, ob Sie tatsächlich noch Leistungen erbringen und "regulär studieren".
Alle Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html (Doppelstudium an zwei Hochschulen):
Zur Antragstellung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Selbst verfasste Begründung der Notwendigkeit eines Doppelstudiums
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen).
Die Unterlagen müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist als Upload im Sonderantrag einreichen.
Hallo Felix,
ja, auch bei einer Überschneidung von nur einem Tag muss ein Antrag auf Doppelstudium gestellt werden. Dabei geht es lediglich um den Status als Studierender, es ist unerheblich, ob Sie tatsächlich noch Leistungen erbringen und "regulär studieren".
Alle Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html (Doppelstudium an zwei Hochschulen):
In jedem Fall sollten Sie sich auch bei der anderen Hochschule nach den dortigen Bestimmungen erkundigen, die von denen der Universität Hamburg abweichen können."Sind Sie bereits an einer anderen deutschen öffentlichen Universität eingeschrieben und wollen an der Universität Hamburg das zweite Studium aufnehmen, müssen Sie bei der Bewerbung an der Universität Hamburg den entsprechenden Antrag auf das Doppelstudium stellen."
Zur Antragstellung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Selbst verfasste Begründung der Notwendigkeit eines Doppelstudiums
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen).
Die Unterlagen müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist als Upload im Sonderantrag einreichen.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
Moin,
Ich habe den Sonderantrag bereits abgeschickt, um das Fristende nicht zu verpassen. Der Sonderantrag beinhaltet nun noch nicht die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen).
Wie kann ich den Sonderantrag erneut bearbeiten? Kann ich die Bestätigungen der beteiligten Lehreinheiten auf anderem Wege übermitteln?
Mit freundlichen Grüßen
Felix
Ich habe den Sonderantrag bereits abgeschickt, um das Fristende nicht zu verpassen. Der Sonderantrag beinhaltet nun noch nicht die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen).
Wie kann ich den Sonderantrag erneut bearbeiten? Kann ich die Bestätigungen der beteiligten Lehreinheiten auf anderem Wege übermitteln?
Mit freundlichen Grüßen
Felix
Hallo Felix, bitte schreiben Sie an das Kontaktformular mit Verweis auf diesen Forumsbeitrag.
www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
Moin,
Ich habe gerade von der TUHH erfahren, dass mir die Abgabe der Abschlussarbeit bis zum 15.05.2026 ermöglicht wird ohne an der TUHH immatrikuliert zu sein.
Daher ist auch kein Doppelstudium notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Theilen
Ich habe gerade von der TUHH erfahren, dass mir die Abgabe der Abschlussarbeit bis zum 15.05.2026 ermöglicht wird ohne an der TUHH immatrikuliert zu sein.
Daher ist auch kein Doppelstudium notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Theilen