Bearbeitet Studiengangwechsel: Kann ich eingeschrieben bleiben?
Liebes Campus Center Team,

Ich studiere gerade Grundschullehramt und überlege zum nächsten WiSe zu Sonderpädagogik zu wechseln.
Gibt es die Möglichkeit in Grundschullehramt eingeschrieben zu bleiben bis ich bei Sonderpädagogik angekommen bin? Und wie genau funktioniert und wann startet die Bewerbung für Sonderpädagogik? Da ich beim letzten mal automatisch über die Hochschule für Musik und Theater mit meinem Drittfach Theater einen Platz bekommen habe, ist der Bewerbungsprozess an der UHH für mich neu.

Viele Grüße
Jule Harder
Re: Studiengangwechsel: Kann ich eingeschrieben bleiben?
Hallo Jule,

Sie bewerben sich für den neuen Lehramtsstudiengang in das erste Fachsemester innerhalb der Bewerbungsfrist zwischen dem 1. Juni und 15. Juli. Im Rahmen der Online-Bewerbung müssen Sie bereits das (aktuelle !) Zulassungsschreiben der Hochschule für Musik und Theater (HfMT) hochladen. Nehmen Sie daher bitte zeitnah Kontakt mit der HfMT auf.

Sollten Sie eine Zulassung erhalten, werden Sie im Rahmen der Immatrikulation umgeschrieben. Das bedeutet, Sie bleiben bis zum 30. September in Ihrem derzeitigen Studiengang immatrikuliert.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Studiengangwechsel: Kann ich eingeschrieben bleiben?
Liebes Campus Center Team,

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe mich schon mit der Hochschule in Verbindung gesetzt wegen des Zulassungsschreibens.

Wie genau läuft der Bewerbungsprozess an der UHH ab? Ich war beim letzten mal automatisch über die HfMT angenommen. Welche Dokumente brauche ich für die Bewerbung? Also z.B. Geburtsurkunde, Abiturzeugnis? Dann würde ich die gerne schonmal zusammensuchen, damit ich dann am 1.6 direkt starten kann mit der Bewerbung.

Viele Grüße
Jule
Re: Studiengangwechsel: Kann ich eingeschrieben bleiben?
Hallo,
die Bewerbung läuft ganz regulär über STINE. Sie benötigen zur Bewerbung nur das Zulassungsschreiben und machen Angaben zur HZB und zu den gewünschten Fächern. Erst nach der Zulassung benötigen wir zur Immatrikulation das Abiturzeugnis (Upload), die Geburtsurkunde ist nicht nötig.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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