Guten Tag,
ich wollte fragen wie es sich bei folgender Situation verhält: Ich habe in einem vorherigem Studium, Statistik 1 im Erstversuch bestanden. Jedoch habe ich die Frist zur Anerkennung externer Studienleistungen verpasst. Zurzeit studiere ich an der Uni Hamburg Psychologie. Jetzt wollte ich fragen ob diese nicht mehr anerkennbare Leistung als relevanter Prüfungsversuch für mein aktuelles Studium zählt, heißt ich hätte ab Studienbeginn noch zwei Prüfungsversuche?
Vielen Dank
Hallo,
zur Frist der Anerkennung von Leistungen können wir uns nicht äußern. Da aber eigentlich bereits erworbene Leistungen anerkannt werden, fragen Sie ggfs. dazu nochmal im Studienbüro nach. Grundsätzlich würde ich Sie bei Prüfungsfragen oder wenn sie mehr Informationen dazu benötigen, direkt an das Studienbüro verweisen.
Wenn Ihre Leistungen tatsächlich nicht anerkannt werden (können), zählen auch die Versuche nicht.
zur Frist der Anerkennung von Leistungen können wir uns nicht äußern. Da aber eigentlich bereits erworbene Leistungen anerkannt werden, fragen Sie ggfs. dazu nochmal im Studienbüro nach. Grundsätzlich würde ich Sie bei Prüfungsfragen oder wenn sie mehr Informationen dazu benötigen, direkt an das Studienbüro verweisen.
Wenn Ihre Leistungen tatsächlich nicht anerkannt werden (können), zählen auch die Versuche nicht.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
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