Bearbeitet Studiengebühren zu spät überweisen, Exmatrikulation & verspätete Rückmeldung
Hi,

diese Zeilen schreibe ich mit großer Sorge. Ich werde wohl den Semesterbeitrag bis zum 01.04.2026 nicht aufbringen können. Das heißt, dass ich kurz vor meinem Studienabschluss exmatrikuliert werde - dann war alles für nichts! Ich habe aber hier (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html) gelesen, dass man sich auch verspätet zurückmelden kann und nur 30 € Gebühren zusätzlich fällig werden.

Meine Fragen, bitte:
1. Wie läuft das mit der Exmatrikulation und der verspäteten Rückmeldung genau? Ist die Sache formlos und muss ich einfach den Semesterbeitrag plus 30 € Gebühr überweisen und bin dann automatisch zurückgemeldet?
2. Welche Frist muss ich beachten bzw. bis wann kann ich den Semesterbeitrag plus 30 € Gebühr überweisen? Ich denke, ich schaffe es bis Mitte April, spätestens bis Mitte Mai.
Edit: 3. Wenn ich mich dann verspätet zurückmelde, werden die nötigen Dokumente (Semesterbescheinigung, Semesterticket) dann automatisch über Stine bereitgstellt?

Schöne Grüße + Danke!
Dorin
Re: Studiengebühren zu spät überweisen, Exmatrikulation & verspätete Rückmeldung
Hallo Dorin,

1) ja, Sie überweisen einfach den Semesterbeitrag + Gebühr für die verspätete Rückmeldung.

2) je früher Sie überweisen, desto eher erhalten Sie automatisiert nach Eingang der Beträge Ihre Unterlagen sowie das Semesterticket. Eine verspätete Rückmeldung ist aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Tipp: das Studierendenwerk Hamburg (BeSI ) unterstützt Studierende in wirtschaftlichen Notlagen. https://www.stwhh.de/beratung/beratungs ... nales-besi

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Studiengebühren zu spät überweisen, Exmatrikulation & verspätete Rückmeldung
Hi, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das beruhigt mich schonmal :) Danke auch für den Link!

Schöne Grüße
Dorin
Re: Studiengebühren zu spät überweisen, Exmatrikulation & verspätete Rückmeldung
Hallo liebes Campus-Center-Team,

ich habe eine Email mit dem Betreff "Fehlende Rückmeldung zum Sommersemester 2026" erhalten. Darin steht: "Sollten der fehlende Semesterbeitrag plus die €30,00 Gebühr für die verspätete Rückmeldung nicht bis zum 17.04.2026 bei uns eingegangen sein, werden Sie gem. § 42 Absatz 3 Nr. 4 HmbHG exmatrikuliert."

Ich hatte in meinem Eingangsbeitrag am 24. Mär 2026, 17:18 Uhr u.a. gefragt: "2. Welche Frist muss ich beachten bzw. bis wann kann ich den Semesterbeitrag plus 30 € Gebühr überweisen? Ich denke, ich schaffe es bis Mitte April, spätestens bis Mitte Mai."

Vom 17.04. war mir nichts bekannt und ich will nur auf Nummer sicher gehen und frage mich, wie streng das ist; deshalb bitte die Frage: kann ich den fehlenden Semesterbeitrag plus die €30,00 Gebühr auch nach dem 17.04.2026 überweisen, z.B. auch erst Mitte Mai?

Schöne Grüße + Danke!
Dorin
Re: Studiengebühren zu spät überweisen, Exmatrikulation & verspätete Rückmeldung
Hallo Dorin,

ja, Sie können sich auch später noch zurückmelden. Sie dürfen sich nur über die Exmatrikulation nach diesem Datum nicht wundern.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Studiengebühren zu spät überweisen, Exmatrikulation & verspätete Rückmeldung
Hallo,

super, vielen Dank für die Info. Ich war etwas "geschockt", doch nun bin ich beruhigt.

Eine schöne Woche noch
Dorin
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