Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsnachweise.
Ich habe das Studienkolleg in Hamburg erfolgreich abgeschlossen und die Feststellungsprüfung (FSP) bestanden. Dazu habe ich ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung mit einer Durchschnittsnote von 1,8.
Zusätzlich liegt mir eine separate Bescheinigung des Studienkollegs vor, in der meine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (Schulabschluss aus meinem Heimatland) überprüft und mit der Note 1,0 umgerechnet wurde.
Auf Ihrer Website steht, dass kein Antrag auf Anerkennung notwendig ist, wenn das Zeugnis der Feststellungsprüfung auch die Note der Hochschulzugangsberechtigung ausweist.
Da sich diese Note in meinem Fall nicht im FSP-Zeugnis selbst, sondern in einer separaten Bescheinigung befindet, bin ich unsicher, ob ich dennoch einen Antrag auf Anerkennung stellen muss.
Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob meine Unterlagen ausreichend sind oder ob ich zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung einreichen muss?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Vlada Talanova
Hallo Vlada Talanova,
in dem Fall müssen Sie keinen Antrag auf Anerkennung stellen. Ihr FSP-Zeugnis zusammen mit der separaten Bescheinigung genügen.
Mit freundlichen Grüßen,
in dem Fall müssen Sie keinen Antrag auf Anerkennung stellen. Ihr FSP-Zeugnis zusammen mit der separaten Bescheinigung genügen.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung