Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meinen Zulassungsbescheid für das Studienkolleg an der Universität Hamburg erhalten und befinde mich derzeit im Einschreibungsprozess.
Allerdings bin ich etwas unsicher bezüglich der Anforderungen zur Einreichung der Unterlagen. Auf der offiziellen Website unterscheiden sich die Informationen leicht zwischen der deutschen und der englischen Version. In der englischen Version wird erwähnt, dass die Unterlagen per Post eingereicht werden sollen, während dies in der deutschen Version nicht eindeutig hervorgeht.
Daher möchte ich höflich nachfragen, ob ich die erforderlichen Unterlagen (ausgedruckter Antrag, Zulassungsbescheid und Nachweis der Krankenversicherung) per Post an die Universität Hamburg senden muss oder ob die Online-Einreichung über das Bewerbungsportal ausreichend ist.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Mandy Carissa
Hallo Mandy Carissa,
der Upload im STiNE-Portal genügt. Sie müssen keine Unterlagen per Post schicken. Vielen Dank, dass Sie uns auf die irreführenden Informationen aufmerksam gemacht haben.
Für den Nachweis der Krankenversicherung gibt es einen separaten Prozess. Diesen finden Sie hier detailliert beschrieben: www.uni-hamburg.de/kv
Mit freundlichen Grüßen,
der Upload im STiNE-Portal genügt. Sie müssen keine Unterlagen per Post schicken. Vielen Dank, dass Sie uns auf die irreführenden Informationen aufmerksam gemacht haben.
Für den Nachweis der Krankenversicherung gibt es einen separaten Prozess. Diesen finden Sie hier detailliert beschrieben: www.uni-hamburg.de/kv
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung