Bearbeitet Veränderung der Note während Bewerbungszeitraum
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich aktuell im letzten Semester meines Bachelorstudiums, dadurch habe ich noch keinen endgültigen Notendurchschnitt vorliegen. Zudem wird voraussichtlich während der Bewerbungsphase eine Leistung verbucht. Ich habe die Bewerbung für den MAster soweit fertig, aber Frage mich, ob es möglich ist, bei einer Veränderung des Schnitts - insbesondere einer Verbesserung der Note - eine Anfrage auf die nachträglich Veränderung der Notenangabe in der Bewerbung vorzunehmen. Oder ist dieses Vorgehen sogar während der Bewerbungsphase verpflichtend, auch hinsichtlich einer Verschlechterung?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Lisa K.
Re: Veränderung der Note während Bewerbungszeitraum
Liebe*r klausli,

1) "ob es möglich ist, bei einer Veränderung des Schnitts - insbesondere einer Verbesserung der Note - eine Anfrage auf die nachträglich Veränderung der Notenangabe in der Bewerbung vorzunehmen. "

a) Falls Sie noch mit einer Veränderung Ihrer Note zwischen dem 01.05. (Beginn der Master-Bewerbungsphase) und dem 15.06. (Ende der Master-Bewerbungsphase) rechnen, wäre die sinnvollste Vorgehensweise, wenn Sie das Bewerbungsformular vollständige ausfüllen und dann ggf. die Note verändert und das Bewerbungsformular erst danach, aber natürlich innerhalb der Bewerbungsfrist, in STiNE abschicken.

b) Sofern Sie das Bewerbungsformular bereits abgeschickt haben und innerhalb der Bewerbungsfrist noch eine Veränderung vornehme möchten, ist diese auch möglich, aber etwas aufwendiger, weshalb es sinnvoll ist, das Bewerbungsformular erst dann abzuschicken, wenn man die finalen Informationen hat, mit denen man sich auf einen Studienplatz bewerben will.

Sollte eine Änderung eines bereits in STiNE abgeschickten Bewerbungsformulars innerhalb der Bewerbungsfrist gewünscht sein, so kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular des Campus-Centers und bitten Sie explizit darum, dass Ihr Bewerbungsformular wieder geöffnet wird.
Bitte nenne Sie dabei die Bewerbungsnummer (BW-*******).
Innerhalb von ein paar Werktagen wird Ihr Bewerbungsformular dann zurück auf den ursprünglichen Status "offen" gesetzt und Ihnen wird diese Statusänderung per E-Mail mitgeteilt.

Offene Bewerbungsformulare können von Bewerber*innen dann wieder ganz normal bearbeitet werden, wie dies vor dem Abschicken der Fall war. Bitte denken Sie in diesem Fall aber daran, dass eine "offene" Bewerbung nicht am Bewerbungsverfahren teilnimmt und das Bewerbungsformular dann, nachdem Sie die gewünschten Änderungen vorgenommen haben, erneut in STiNE innerhalb der Bewerbungsfrist abgeschickt werden muss.

2) "Oder ist dieses Vorgehen sogar während der Bewerbungsphase verpflichtend, auch hinsichtlich einer Verschlechterung?"

Nein. Relevant ist der Zeitpunkt, zu dem Sie das Bewerbungsformular abschicken und sich somit formal auf einen Studienplatz bewerben.

Wenn Sie also bspw. am 01.05. eine bestimmte Durchschnittsnote haben und sich mit dieser auf einen Masterstudienplatz bei uns bewerben, aber Ende Mai sich Ihre Durchschnittsnote noch verändert, sind Sie nicht verpflichtet, den oben erläuterten Prozesse von Bewerbungsöffnung, Korrektur und erneuten Abschicken zu durchlaufen. Sie hätten in diesem Fall zum Zeitpunkt der Bewerbung am 01.05. wahrheitsgemäße Angaben in Ihrer Bewerbung gemacht.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Nachweise (z. B. Transcript of Records) und Ihre Angaben im Bewerbungsformular übereinstimmen müssen. Es ist offensichtlich nicht zielführend, die Durchschnittsnote im Bewerbungsformular zu aktualisieren, aber das „alte” ToR mit der noch nicht aktualisierten Durchschnittsnote als Nachweis der neuen Note einzureichen.

Wie gesagt, es ist möglich, durch den oben erläuterten Prozess eine Bewerbung zu öffnen und somit zunächst aus dem Verfahren zurückzuziehen, um Änderungen am Bewerbungsformular vorzunehmen und die Bewerbung erneut abzuschicken. Auch in diesem Szenario gilt natürlich, dass die Informationen zum Zeitpunkt, zu dem Sie die Bewerbung elektronisch über STiNE abschicken, wahrheitsgemäß sein müssen, wie dies von Ihnen in der entsprechenden "Abschließende Erklärung" (letzten Abschnitt des Bewerbungsformulars) bestätigt werden muss.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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