Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Studienplatztausch am 28.05.2026 ohne Vorankündigung während des bereits seit dem 27.04.2026 laufenden Bewerbungsverfahrens gestrichen wurde.
Diese kurzfristige Änderung führt bei vielen Bewerberinnen und Bewerbern zu erheblicher Planungsunsicherheit, da Entscheidungen bereits auf Basis der bisherigen Regelung getroffen wurden. Gleichzeitig entsteht dadurch eine Benachteiligung im Vergleich zu früheren Jahrgängen, in denen diese Möglichkeit noch bestand.
Besonders kritisch ist dabei das Fehlen jeglicher Übergangsregelung für ein bereits laufendes Verfahren.
Ich bitte um eine zeitnahe Stellungnahme sowie um Mitteilung, ob eine Übergangs- oder Ausnahmeregelung für das aktuelle Bewerbungsverfahren vorgesehen ist.
Vielen Dank.
Hallo MelinaH,
Der Studienplatztausch ist zwar eine an vielen bundesdeutschen Hochschulen etablierte Verwaltungspraxis, diese hat aber keine rechtliche Grundlage in den Vergabeverordnungen der Länder. Daher hat sich die Universität Hamburg entschieden, diese Praxis einzustellen. Die Entscheidung fiel relativ kurzfristig, daher gab es keine Möglichkeit der zeitigen Vorankündigung.
Es gibt eine Übergangsregelung für bereits eingeschriebene Studierende, da diese bei der Planung ihres weiteren Studiums darauf vertrauen konnten, dass ein Tausch möglich ist, sofern sie einen Tauschpartner finden, da sie ja bereits einen Studienplatz an einem bestimmten Ort inne haben. Für den Tausch vorab gibt es keine Ausnahmen oder Härtefallregelungen, da bei einer laufenden Bewerbung keine Planungssicherheit gegeben sein kann, denn keine:r der beiden Tauschpartner:innen kann sicher sein, den Studienplatz am gewünschten Ort zu erhalten.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Der Studienplatztausch ist zwar eine an vielen bundesdeutschen Hochschulen etablierte Verwaltungspraxis, diese hat aber keine rechtliche Grundlage in den Vergabeverordnungen der Länder. Daher hat sich die Universität Hamburg entschieden, diese Praxis einzustellen. Die Entscheidung fiel relativ kurzfristig, daher gab es keine Möglichkeit der zeitigen Vorankündigung.
Es gibt eine Übergangsregelung für bereits eingeschriebene Studierende, da diese bei der Planung ihres weiteren Studiums darauf vertrauen konnten, dass ein Tausch möglich ist, sofern sie einen Tauschpartner finden, da sie ja bereits einen Studienplatz an einem bestimmten Ort inne haben. Für den Tausch vorab gibt es keine Ausnahmen oder Härtefallregelungen, da bei einer laufenden Bewerbung keine Planungssicherheit gegeben sein kann, denn keine:r der beiden Tauschpartner:innen kann sicher sein, den Studienplatz am gewünschten Ort zu erhalten.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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