Hallo,
ich schreibe gerade meine Masterarbeit an der Uni Hamburg und werde diese im August abgeben. Alle Leistungen sind bereits erbracht. Jetzt habe ich mich dazu entschieden, dass ich gerne noch etwas Neues studieren würde und möchte mich dafür bewerben. Meine Masternote wird spätestens zum 15.10 eingetragen, laut 6-Wochen-Frist ca. bis zum 01.10.
Bis zu welchem Zeitpunkt muss ich mich bei Zusage für das neue Studium immatrikulieren? Dürfte sich der Immatrikulationszeitraum kurzfristig für wenige Tage mit meinem Masterstudiengang überschneiden, wenn es sich nur um die Eintragung der Note und die Beantragung des Zeugnisses im Master handelt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Imke
Hallo Imke,
nur für die Eintragung der Note und die Erstellung des Master-Zeugnisses muss man normalerweise nicht immatrikuliert sein, so dass der Übergang problemlos klappen sollte. Erkundigen Sie sich aber sicherheitshalber in Ihrem Fachbereich, ob es dort auch so gehandhabt wird.
nur für die Eintragung der Note und die Erstellung des Master-Zeugnisses muss man normalerweise nicht immatrikuliert sein, so dass der Übergang problemlos klappen sollte. Erkundigen Sie sich aber sicherheitshalber in Ihrem Fachbereich, ob es dort auch so gehandhabt wird.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.htmlKein Antrag auf ein Doppelstudium ist erforderlich, wenn sich Ihr Bachelorstudium in der Abschlussphase befindet und gleichzeitig das entsprechende konsekutive Masterstudium aufgenommen werden soll. In diesem Fall dürfen Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters parallel in beiden Studiengängen immatrikuliert sein.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
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