Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich für den Masterstudiengang Psychologie zum kommenden Wintersemester beworben und meine Online-Bewerbung bereits vollständig eingereicht.
In diesem Zusammenhang möchte ich höflich nachfragen, ob ich zusätzlich einen Antrag auf „Recognition of Foreign Qualifications“ stellen muss, falls meine bisherigen Studienleistungen nicht im ECTS-System ausgewiesen sind.
Außerdem erscheint beim Aufrufen des entsprechenden Portals eine Fehlermeldung (siehe Anhang). Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, worin das Problem besteht und wie ich dieses beheben kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Nayoun Kim
Hallo Nayoun Kim,
bitte beachten Sie, dass sich der Anerkennungsantrag für ausländische Bildungsabschlüsse auf Ihren Schulabschluss bezieht. Ihre Studienleistungen werden von der Fakultät bewertet. In den Bewerbungsinformationen können Sie nachvollziehen, welche Dokumente dafür benötigt werden: www.uni-hamburg.de/liste-master
Wie ich sehe, konnten Sie den Antrag auf Anerkennung inzwischen abschicken. Ich gehe deshalb davon aus, dass Ihr Anliegen gelöst ist.
Mit freundlichen Grüßen,
bitte beachten Sie, dass sich der Anerkennungsantrag für ausländische Bildungsabschlüsse auf Ihren Schulabschluss bezieht. Ihre Studienleistungen werden von der Fakultät bewertet. In den Bewerbungsinformationen können Sie nachvollziehen, welche Dokumente dafür benötigt werden: www.uni-hamburg.de/liste-master
Wie ich sehe, konnten Sie den Antrag auf Anerkennung inzwischen abschicken. Ich gehe deshalb davon aus, dass Ihr Anliegen gelöst ist.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung