Hallo Birte Schelling,
Danke für die Auskunft und das Update.
Es gibt noch ein SEHR wichtigen Unterschied zwischen ihrer Rückmeldung ("Wenn Studierende der UHH nachweisen können, dass Sie bereits eine:n Tauschpartner:in gefunden haben und darlegen können, inwiefern Ihre Studienplanung seit längerem auf der Möglichkeit des Tauschs aufgebaut ist, kann im Einzelfall ein Tausch ermöglicht werden.") und der Information auf der Uni HH Internetseite ("Wenn Sie nachweisen können, dass Sie bereits eine:n Tauschpartner:in gefunden haben und darlegen können, dass Ihre Studienplanung seit längerem auf der Möglichkeit des Tauschs aufgebaut ist, kann im Einzelfall ein Tausch zum WiSe 26/27 noch ermöglicht werden."). Ich hoffe das die Übergangsregelung nicht nur auf das WiSe 26/27 beschränkt ist, denn das trifft meines Erachtens gezielt die, die geplant hatten nach dem Erhalt des Physikums zu tauschen (also zum SoSe 27). Und spiegelt gleichzeitig den Teil wieder, der mit am längsten geplant und gewartet hat endlich zu tauschen.
Es ist ja gut belegt (auch hier in diesem Forum), das ein Tausch zum 1. klinischen Semester nur nach dem Erhalt des Physikums (nach dem WiSe 26/27) als zum SoSe 27 erlaubt ist/war. Dadurch das man sein Physikum erst nach dem WiSe 26/27 erhält, konnte man nur zum SoSe 27 von Hamburg wegtauschen. Das (Physikumsäquivalent) ist natürlich gleichzeitig Voraussetzung um an eine andere Uni tauschen zu können.
Daher wäre es aus meiner Sicht essenziell, dass die Übergangsregelung auch einen Tausch zum SoSe 27 umfasst. Andernfalls würde die Regelung gerade die Studierenden nicht erreichen, für die sie eigentlich besonders relevant ist.
Wäre es alternativ Möglich eine Bescheinigung zum Physikumsäquivalent vorab zu bekommen, dass man zum WiSe 26/27 tauschen kann?
LG
Hallo philipbue,
Die Übergangsregelung gilt nur noch einmalig für das WiSe 26/27 - danach ist kein Tausch an die Universität Hamburg mehr möglich. Im Sommersemester 2027 wird es die Möglichkeit geben, sich zum zweiten Studienabschnitt an der Universität Hamburg zu bewerben - auch viele andere Hochschulen bieten eine Bewerbung zum zweiten Studienabschnitt an. Die Bewerbungsfristen für das Sommersemester beginnen in der Regel am 1.12. - d.h. für die Planung einer Bewerbung bleibt ausreichend Zeit.
Mit Ihrer letzten Frage müssen Sie sich an die Medizinische Fakultät wenden - so eine Bescheinigung müsste dort ausgestellt werden.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Übergangsregelung gilt nur noch einmalig für das WiSe 26/27 - danach ist kein Tausch an die Universität Hamburg mehr möglich. Im Sommersemester 2027 wird es die Möglichkeit geben, sich zum zweiten Studienabschnitt an der Universität Hamburg zu bewerben - auch viele andere Hochschulen bieten eine Bewerbung zum zweiten Studienabschnitt an. Die Bewerbungsfristen für das Sommersemester beginnen in der Regel am 1.12. - d.h. für die Planung einer Bewerbung bleibt ausreichend Zeit.
Mit Ihrer letzten Frage müssen Sie sich an die Medizinische Fakultät wenden - so eine Bescheinigung müsste dort ausgestellt werden.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Frau Schelling,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Entschuldigen Sie das doppelte posten.
Ich möchte noch einmal klarstellen, dass es um einen Tausch zum 1. kl. Semester von der Universität Hamburg weg geht. Ein Tausch der demnach seit fast 2 Jahren geplant war. Für Studierende im Hamburger Modellstudiengang ist ein Tausch zum ersten klinischen Semester regulär erst *nach* Erhalt des Physikumsäquivalents möglich, also zum SoSe 2027. Die Übergangsregelung nur für das WiSe 2026/27 greift daher für genau diese Gruppe nicht. Es ist also unmöglich einen Tausch zum WiSe 26/27 zu machen (auch wenn man das wollte), dank der Beschränkungen der Uni.
Wenn man diese Pläne genau belegen kann, könnte man doch einfach hierfür eine Einzelfallregelung einführen? Das bedeutet konkret: eine Ausnahmeregelung für Studierende, die nach Erhalt des Physikumsäquivalents zum SoSe 2027 in das erste klinische Semester wegtauschen möchten und eine bereits länger bestehende konkrete Tauschplanung nachweisen können.
LG
PS: "Bewerbung zum zweiten Studienabschnitt" sind fast unmöglich, das es einfach keine Plätze gibt.
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Entschuldigen Sie das doppelte posten.
Ich möchte noch einmal klarstellen, dass es um einen Tausch zum 1. kl. Semester von der Universität Hamburg weg geht. Ein Tausch der demnach seit fast 2 Jahren geplant war. Für Studierende im Hamburger Modellstudiengang ist ein Tausch zum ersten klinischen Semester regulär erst *nach* Erhalt des Physikumsäquivalents möglich, also zum SoSe 2027. Die Übergangsregelung nur für das WiSe 2026/27 greift daher für genau diese Gruppe nicht. Es ist also unmöglich einen Tausch zum WiSe 26/27 zu machen (auch wenn man das wollte), dank der Beschränkungen der Uni.
Wenn man diese Pläne genau belegen kann, könnte man doch einfach hierfür eine Einzelfallregelung einführen? Das bedeutet konkret: eine Ausnahmeregelung für Studierende, die nach Erhalt des Physikumsäquivalents zum SoSe 2027 in das erste klinische Semester wegtauschen möchten und eine bereits länger bestehende konkrete Tauschplanung nachweisen können.
LG
PS: "Bewerbung zum zweiten Studienabschnitt" sind fast unmöglich, das es einfach keine Plätze gibt.