ich habe bereits einen Antrag auf Anerkennung meiner ausländischen Hochschulzugangsberechtigung eingereicht, da ich mich für den Masterstudiengang Psychologie bewerben möchte.
Da die Bewerbungsfrist für den Studiengang am 15.06. endet und ich bislang noch keine Rückmeldung zu meinem Anerkennungsantrag erhalten habe, bin ich unsicher, wie ich weiter vorgehen soll. Gibt es gegebenenfalls eine Möglichkeit gibt, meine Bewerbung fristgerecht einzureichen, falls die Anerkennung bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht abgeschlossen sein sollte.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.