Guten Morgen,
ich hatte mich Ende März schonmal gemeldet, als ich die Studiengebühren aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht rechtzeitig überweisen konnte. Leider hat sich meine Situation nicht verbessert.
Ich überlege nun, Bürgergeld zu beantragen, wofür ich mein Studium – zumindest vorerst – aussetzen müsste. Das ist für mich nicht leicht zu schlucken, weil ich drei Scheine vor meinem Abschluss stehe und gut vier Jahre hart dafür gearbeitet habe! Ich erhalte jedoch kein Bafög und stehe nun wortwörtlich vor dem Bankrott!
Hierzu habe ich ein paar Fragen, bitte:
1. Die Exmatrikulation kann ich ja über Stine relativ einfach einreichen, richtig?
2. Vor allem aber: Wie kann ich danach, zB. zum WiSe 2026/'27, wieder in das Studium einsteigen? Muss ich mich dann wieder bewerben und alle meine Scheine anerkennen lassen, oder kann ich vielleicht einfach nur die drei Scheine abschließen und meine Abschlussarbeit schreiben? Wie müsste sowas laufen?
3. Konkret: Wenn ich jetzt aussteige, wie stehen dann meine Möglichkeiten, wieder einzusteigen? Bzw.: Was habe ich zu verlieren?
Ich mache mir einfach Sorgen, dass dann die ganzen vier Jahre für die Katz waren, was ein wirklich harter Schlag wäre!!!
Schöne Grüße + Danke!
Dorin
Hallo Dorin,
1. Die Exmatrikulation kann ich ja über Stine relativ einfach einreichen, richtig?
Ja, Sie stellen einen Antrag auf Exmatrikulation über Ihren STiNE-Account.
2. Vor allem aber: Wie kann ich danach, zB. zum WiSe 2026/'27, wieder in das Studium einsteigen? Muss ich mich dann wieder bewerben und alle meine Scheine anerkennen lassen, oder kann ich vielleicht einfach nur die drei Scheine abschließen und meine Abschlussarbeit schreiben? Wie müsste sowas laufen?
Sie können einen Antrag auf Wiedereinschreibung stellen, wenn Sie Ihre finanzielle Notlage (soziale Notlage) nachweisen können. Die Wiedereinschreibung erfolgt ohne erneute Bewerbung. Am besten stellen Sie diesen Antrag zeitnah vor Semesterbeginn.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Ohne Nachweise müssten Sie sich innerhalb der Fristen erneut bewerben, Ihre Studienleistungen bleiben erhalten.
3. Konkret: Wenn ich jetzt aussteige, wie stehen dann meine Möglichkeiten, wieder einzusteigen? Bzw.: Was habe ich zu verlieren?
Beabsichtigen Sie sich jetzt tagesaktuell zu exmatrikulieren? Und beabsichtigen gleichzeitig, sich zum Wintersemester 26/27 wieder einzuschreiben? Dieses Vorgehen ergibt aus meiner Sicht keinen Sinn.
Haben Sie sich bereits beim AStA oder beim Studierendenwerk (BeSI) über Hilfsangebote informiert?
https://www.stwhh.de/beratung/beratungs ... nales-besi
https://www.asta-uhh.de/2-beratung.html
Möglich wäre u.U. auch ein Antrag auf Teilzeit, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Für die Anfertigung des Abschlussmoduls ist allerdings eine Teilzeitstudium in der Regel ausgeschlossen.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Mit besten Grüßen,
BK
1. Die Exmatrikulation kann ich ja über Stine relativ einfach einreichen, richtig?
Ja, Sie stellen einen Antrag auf Exmatrikulation über Ihren STiNE-Account.
2. Vor allem aber: Wie kann ich danach, zB. zum WiSe 2026/'27, wieder in das Studium einsteigen? Muss ich mich dann wieder bewerben und alle meine Scheine anerkennen lassen, oder kann ich vielleicht einfach nur die drei Scheine abschließen und meine Abschlussarbeit schreiben? Wie müsste sowas laufen?
Sie können einen Antrag auf Wiedereinschreibung stellen, wenn Sie Ihre finanzielle Notlage (soziale Notlage) nachweisen können. Die Wiedereinschreibung erfolgt ohne erneute Bewerbung. Am besten stellen Sie diesen Antrag zeitnah vor Semesterbeginn.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Ohne Nachweise müssten Sie sich innerhalb der Fristen erneut bewerben, Ihre Studienleistungen bleiben erhalten.
3. Konkret: Wenn ich jetzt aussteige, wie stehen dann meine Möglichkeiten, wieder einzusteigen? Bzw.: Was habe ich zu verlieren?
Beabsichtigen Sie sich jetzt tagesaktuell zu exmatrikulieren? Und beabsichtigen gleichzeitig, sich zum Wintersemester 26/27 wieder einzuschreiben? Dieses Vorgehen ergibt aus meiner Sicht keinen Sinn.
Haben Sie sich bereits beim AStA oder beim Studierendenwerk (BeSI) über Hilfsangebote informiert?
https://www.stwhh.de/beratung/beratungs ... nales-besi
https://www.asta-uhh.de/2-beratung.html
Möglich wäre u.U. auch ein Antrag auf Teilzeit, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Für die Anfertigung des Abschlussmoduls ist allerdings eine Teilzeitstudium in der Regel ausgeschlossen.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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