Hallo,
ich habe meinen Bachelor für den Studiengang Lehramt mit den Fächern Kunst/Sport für Gymnasien und Oberschulen an der Universität Bremen absolviert.
Nun würde ich für den Master gerne an die Universität Hamburg wechseln.
In Bremen gibt es allerdings unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge als in Hamburg.
Folgende Fragen habe ich nun:
- ich habe den Rettungsschwimmer Bronze, muss ich Silber noch nachholen?
- ich habe kein deutsches Schwimmabzeichen, dass Seminar "Schwimmen" aber erfolgreich besucht und den Rettungsschwimmer absolviert, muss ich auch das nachholen?
- benötige ich noch eine Sporttauglichkeitsbescheinigung wenn ich bereits einen fertigen Bachelor im Sportstudiengang habe?
Folgende Aussage verwirrt mich:
Die Nachweise zu b)–d) werden nicht gefordert bei:
Studienortwechsler:innen mit erfolgreichem Studienverlauf in einem sport- oder bewegungswissenschaftlichen Studiengang,
Bewerber:innen, die bereits ein einschlägiges Erststudium abgeschlossen haben
Nachweise b) - d) sind dabei die oben genannten Nachweise. Hier wird gesagt, sie werden bei einem fertigen Bachelor nicht mehr benötigt, richtig?
Ich freue mich auf eine Rückmeldung,
Viele Grüße
Carla
Liebe,
ich glaube, Sie verwechseln die Zugangsvoraussetzungen für das Bachelor- mit denen für das Masterstudium. In Ihrem Beitrag zitieren Sie, zumindest teilweise, die Bachelor-Zugangsvoraussetzungen, nicht die einschlägigen Master-Zugangsvoraussetzungen.
Für das Unterrichtsfach "Sport" im Rahmen eine Master-Lehramtsstudiengang gelten die folgenden Zugangsvoraussetzungen:
Liebe Grüße
Thomas Walter
ich glaube, Sie verwechseln die Zugangsvoraussetzungen für das Bachelor- mit denen für das Masterstudium. In Ihrem Beitrag zitieren Sie, zumindest teilweise, die Bachelor-Zugangsvoraussetzungen, nicht die einschlägigen Master-Zugangsvoraussetzungen.
Für das Unterrichtsfach "Sport" im Rahmen eine Master-Lehramtsstudiengang gelten die folgenden Zugangsvoraussetzungen:
4. Master-Teilstudiengang „Sport“ innerhalb der Lehramtsstudiengänge
Für den Master-Teilstudiengang „Sport“ innerhalb der Lehramtsstudiengänge bestehen ergän-
zend zu der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Lehramtsstudiengänge
folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
4.1 Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (Deutsches Rettungsschwimmabzeichen
(DRSA) in Silber) zur Immatrikulation, die für die praktische Ausbildung und den späteren
Einsatz als Lehrkraft in offenen Gewässern erforderlich ist.
4.2 Eine ärztliche Bescheinigung, dass die Bewerberin oder der Bewerber sporttauglich ist,
sofern diese nicht bereits für den Bachelor Teilstudiengang „Sport“ vorgelegt wurde.
4.3 Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens, die durch Sprachnachweise für die Stufe B2 entsprechend der Anlage nach-
zuweisen sind. Der Sprachnachweis entfällt bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Mut-
tersprache Englisch ist – hierfür müssen diese zur Immatrikulation eine schriftliche Erklärung
beifügen, mit der sie versichern, dass Englisch ihre Muttersprache ist – und bei Vorliegen eines
ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einem englischsprachigen Studiengang.
(S.6 https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -pb-23.pdf)
- 4.1 sollte klar sein. Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) in Silber muss ausnahmslos von allen(internen und externen) zugelassenen Bewerber*innen zur Immatrikulation eingereicht werden.
- 4.2, d.h. die Ausnahmeregelung "sofern diese nicht bereits für den Bachelor Teilstudiengang „Sport“ vorgelegt wurde.", wird von uns so administriert, dass alle zugelassenen Bewerber:innen, die wie sie den für den Master qualifizierenden Bachelorstudiengang nicht an der Universität Hamburg studiert haben (i.e. externe Bewerber*innen), eine ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit einreichen müssen. Es erfolgt also keine Prüfung der spezifischen Zugangsvoraussetzungen der Bachelorstudiengänge anderer Hochschulen. Die internen Masterbewerber*innen müssen die Sporttauglichkeit nicht nachweisen, da dies bei der Immatrikulation für Bachelorstudiengang der Universität Hamburg bereits geprüft wurde. Alle externen Bewerber:innen müssen den Nachweis zur Immatrikulation einreichen.
Liebe Grüße
Thomas Walter