Bearbeitet Prüfung nach Bachelorarbeit
Sehr geehrtes CampusCenter Team,

Ich bin Lehramtsstudentin und habe gerade meine Bachelorarbeit abgegeben, jedoch habe ich noch zwei Prüfungen (eine Klausur und eine Hausarbeit) vor mir. Ich werde wegen des verpflichtenden Auslandsaufenthalt im Englisch-Lehramt nicht direkt in den Master übergehen und stattdessen bis zum WiSe 27/28 aussetzen.
Meine Hausarbeit hat eine Abgabefrist bis zum 30. September, also das Ende des Semesters. Muss ich, falls ich nicht früher abgebe und die Note bereits vor Ende des Sommersemesters eingetragen wird, für das Wintersemester trotzdem weiter immatrikuliert bleiben bzw. den Semesterbeitrag zahlen, oder werde ich trotzdem automatisch exmatrikuliert?

Freundliche Grüße
Re: Prüfung nach Bachelorarbeit
Hallo,
Sie müssen für die Noteneintragung nicht immatrikuliert bleiben. Wenn Sie sich nicht für das Wintersemester rückmelden, werden Sie nicht sofort exmatrikuliert, sondern erst nach einigen Erinnerungen - ein paar Wochen bis Monate dauert es nach dem 01.10. dann also noch. In diesem Fall erhalten Sie auch erst nach einigen Wochen Ihre Exmatrikulationsbescheinigung.
Alternativ wird das Studienbüro Ihren Abschluss an uns melden, dies kann allerdings auch mehrere Wochen dauern.

Sie können sich auch aktiv selbst zum 1.10. exmatrikulieren, dazu nutzen Sie bitte den Antrag in STINE.
Es wäre auch möglich, sich erneut zurückzumelden. Dies können Sie also in diesem Fall selbst entscheiden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.uni-hamburg.de/exmatrikulation
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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