Bearbeitet Beratung zum Zahnmedizinstudium ohne Abitur nach ZFA-Ausbildung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache aktuell eine Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten, bin 21 Jahre alt und befinde mich im 1. Lehrjahr. Ich habe einen Realschulabschluss und interessiere mich langfristig für ein Zahnmedizinstudium an der Universität Hamburg.

Da ich kein Abitur habe, würde ich mich gerne informieren, welche Möglichkeiten ich nach meiner abgeschlossenen Ausbildung habe, um Zahnmedizin zu studieren. Mich interessieren besonders die Voraussetzungen für beruflich Qualifizierte, mögliche Berufserfahrungszeiten und welche Schritte ich schon während meiner Ausbildung planen kann.

Ich würde mich sehr über eine Beratung oder einen Hinweis auf die richtige Ansprechperson freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Buket-Hatice Özbilen
Re: Beratung zum Zahnmedizinstudium ohne Abitur nach ZFA-Ausbildung
Hallo Buket-Hatice,

an der Uni Hamburg gibt es zwei Möglichkeiten für Studieninteressierte ohne Abitur, sich für einen Studiengang bewerben zu können:

1) Der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung für Berufstätige ohne Abitur nach § 38. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine der Ausbildung anschließende dreijährige Berufstätigkeit in Vollzeit (bis Ende der Bewerbungsfrist). Ausbildungs- bzw. Fortbildungszeiten sowie Praktika und Mini-Jobs werden nicht als berufliche Tätigkeit anerkannt.

Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "lediglich" eine Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Studiengang an der Universität Hamburg. Mit der Endnote der Eingangsprüfung können Sie sich dann in der Bewerbungsfrist vom 1. Juni bis 15. Juli um einen Studienplatz an der Universität Hamburg bewerben.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html

2) Eine weitere Möglichkeit, den Hochschulzugang für einen Studiengang zu erwerben, ist der Zugang über eine Fortbildungsprüfung. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen (aufbauend auf der Ausbildung wie bspw. ZMP; ZMV*) erwerben Sie eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 37 für jeden Studiengang Ihrer Wahl. Mit diesem Abschluss dürfen Sie nicht mehr an der Eingangsprüfung nach § 38 teilnehmen. Zudem muss der Fortbildungsabschluss vor Ende der Bewerbungsfrist (15.7.) erworben worden sein.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html

*Anerkannte Fortbildungsabschlüsse: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf

Um die Zulassungschance für den Studiengang Zahnmedizin, Medizin oder Pharmazie) zu erhöhen, sollten die Bewerber:innen am HAM-Nat-BQ (=beruflich Qualifizierte) teilnehmen. Siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aenge.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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