Hallo,
besteht die Möglichkeit auf irgendeine Weise doppelt sowohl für Sozialökonomie als auch Psychologie im Bachelor eingeschrieben zu sein (obwohl beides zulassungsbeschränkte Studiengänge sind)?
Und falls nicht: gibt es immerhin die Möglichkeit, als Sozialökonomiestudent vereinzelte Module aus dem Psychologie Bachelor zu besuchen und darin auch Prüfungen abzulegen? Einfach zusätzlich zum eigenen Studium.
Vielen Dank für eine Antwort und liebe Grüße
Moin!
Es gibt die Möglichkeit, ein Doppelstudium zu beantragen. Ein Doppelstudium an der Universität Hamburg kann grundsätzlich nur zeitversetzt aufgenommen werden, d.h. es muss bereits mindestens für die Dauer eines Semesters eine Immatrikulation an der Universität Hamburg in einem Studiengang bestehen, damit ein zweiter Studiengang hinzugenommen werden kann.
Sie können ein Doppelstudium beantragen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung beider Studiengänge (Einhaltung von Fristen, überschneidungsfreies Studium etc.) muss durch entsprechende Bestätigungen der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen) belegt werden.
- Es muss eine nachvollziehbare Begründung für den Wunsch, die betreffenden Studiengänge parallel zu studieren, angegeben werden. Die Begründung kann z.B. wissenschaftlicher Art sein oder sich auf den angestrebten beruflichen Weg beziehen.
Alle Informationen zum Doppelstudium finden Sie auf unserer Info-Seite dazu: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Es gibt die Möglichkeit, ein Doppelstudium zu beantragen. Ein Doppelstudium an der Universität Hamburg kann grundsätzlich nur zeitversetzt aufgenommen werden, d.h. es muss bereits mindestens für die Dauer eines Semesters eine Immatrikulation an der Universität Hamburg in einem Studiengang bestehen, damit ein zweiter Studiengang hinzugenommen werden kann.
Sie können ein Doppelstudium beantragen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung beider Studiengänge (Einhaltung von Fristen, überschneidungsfreies Studium etc.) muss durch entsprechende Bestätigungen der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen) belegt werden.
- Es muss eine nachvollziehbare Begründung für den Wunsch, die betreffenden Studiengänge parallel zu studieren, angegeben werden. Die Begründung kann z.B. wissenschaftlicher Art sein oder sich auf den angestrebten beruflichen Weg beziehen.
Alle Informationen zum Doppelstudium finden Sie auf unserer Info-Seite dazu: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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