Liebes CC-Team,
Ich bin gerade dabei meine Bewerbung zur Promotion abzuschließen (Zulassung ab dem 01.08) und habe festgestellt, dass der Semesterbeitrag ein Semesterticket enthält. Ich mache meine Promotion jedoch komplett remote während ich in England lebe und werde das Ticket nicht brauchen. Auf der Website bzgl der Befreiung steht, dass ein Auslandsaufenthalt als Grund gilt insofern folgendes nachgewiesen werden kann: "Nachweis über einen studiumsbezogenen Auslandsaufenthalt - z.B. Zulassungsbescheid oder Immatrikulationsnachweis oder entsprechende Bescheinigung der ausländischen Hochschule, Nachweis über ein studiumsbezogenes Auslandspraktikum o.ä."
Ich forsche zwar an einem interdisziplinäres und internationalen Projekt, bin jedoch in erster Linie aus privaten Gründen in England wohnhaft, weil meine Ehefrau ihren PhD hier in Cambridge macht. Was für einen Nachweis muss ich erbringen?
Ebenso steht auf der Website bzgl der Befreiung, dass der Antrag auf Befreiung vor der Überweisung des Semesterbeitrags gestellt werden soll. Ich finde den Antrag jedoch erst in Stine, wenn ich immatrikuliert bin. Ich müsste jedoch wissen, ob der Antrag angenommen wird, oder ob ich meine Immatrikulation ganz in WiSe schieben soll.
Liebe Grüße,
Benjamin
Moin!
Wenn ich es richtig verstehe, würden Sie die Befreiung für das Sommersemester rückwirkend beantragen wollen - das ist leider nicht möglich. Die Antragsfrist für das Sommersemester war der 30.04.2026.
Quelle: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html
Falls Sie den Antrag für das Wintersemester stellen möchten, akzeptieren wir eine Bescheinigung Ihres Doktorvaters/-mutter, dass der Auslandsaufenthalt für die Promotion relevant ist. In dem Fall kann der Antrag jeweils für ein Semester bewilligt werden.
Wenn ich es richtig verstehe, würden Sie die Befreiung für das Sommersemester rückwirkend beantragen wollen - das ist leider nicht möglich. Die Antragsfrist für das Sommersemester war der 30.04.2026.
Quelle: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html
Falls Sie den Antrag für das Wintersemester stellen möchten, akzeptieren wir eine Bescheinigung Ihres Doktorvaters/-mutter, dass der Auslandsaufenthalt für die Promotion relevant ist. In dem Fall kann der Antrag jeweils für ein Semester bewilligt werden.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
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