Bearbeitet Erstbewerber, zählt die "Wartezeit" Liste im Nachrückverfahren auch für mich?
Hallo zusammen,

ich habe mich für den Studiengang M.Sc. Informatik an der UHH für das WS 2026/27 beworben und eine Absage erhalten. Auf meinem Bescheid stehen zwei Werte:

Master (Leistung): Auswahlwert 2,3, Listenplatz 132
Master (Wartezeit): Auswahlwert 3, Listenplatz 10 (0 Bewerbungen vor mir)

Dies ist meine allererste Bewerbung an der UHH. Weiß jemand, ob Erstbewerber überhaupt von der Wartezeit-Rangliste im Nachrückverfahren profitieren können, oder gilt diese Liste nur für Bewerber, die sich bereits in früheren Semestern beworben und dadurch Wartezeit angesammelt haben?

Über Erfahrungen von jemandem, der das schon durchlaufen hat, würde ich mich sehr freuen.
Danke!
Re: Erstbewerber, zählt die "Wartezeit" Liste im Nachrückverfahren auch für mich?
Hallo,
die Liste gilt für alle Bewerber:innen, deren Bewerbung in dieser Quote läuft. Wenn also eine Zulassung aus dieser Quote nicht angenommen wird, könnten Sie ggfs. nachrücken.

Mehr Informationen zur Wartezeitquote finden Sie auf S. 13: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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