Bearbeitet Immatrikulation wenn endgültig nicht bestanden
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (M.Sc., HWI) zum Wintersemester 2026/27 beworben und erfreulicherweise einen Zulassungsbescheid erhalten.

Bei der Durchführung der Online-Immatrikulation im STiNE-Portal gibt es ein Pflichtfeld bezüglich endgültig nicht bestandener Prüfungen. Hierzu möchte ich folgenden Sachverhalt Transpartent angeben und um eine kurze Bestätigung bitten:

In meinem früheren Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurwesen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) wurde das Modul Mathematik III endgültig nicht bestanden.

Im Anschluss habe ich mein Studium im Studiengang Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) an der Justus-Liebig-Universität Gießen erfolgreich absolviert und mit dem Bachelorgrad abgeschlossen.

Sämtliche Unterlagen und Leistungsnachweise (sowohl der JLU Gießen als auch des KIT) habe ich im Bewerbungsverfahren bereits Vollständig eingereicht.

Da ich derzeit ein weiteres Studienplatzangebot vorliegen habe, dessen Annahmefrist am 28.07.2026 abläuft, wäre ich Ihnen äußerst dankbar, wenn Sie mir kurz schriftlich bestätigen könnten, ob dieser frühere Sachverhalt am KIT nach Durchsicht meiner Unterlagen einer erfolgreichen Immatrikulation an der Universität Hamburg im Wege steht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Re: Immatrikulation wenn endgültig nicht bestanden
Hallo,
es kann sein, dass eine Bescheinigung des Fachbereiches bzw. der Fakultät bei der Immatrikulation eingereicht werden muss, dass der Studiengang studiert werden kann, weil die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Pflichtbestandteil ist ("Unbedenklichkeitsbescheinigung").
Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit dem Studienbüro BWL auf: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... buero.html

Ich würde raten, auf jeden Fall den Antrag auf Immatrikulation zu stellen, um die Frist (29.7.) nicht zu verpassen. Ggfs. wird sich das Team Bewerbung und Zulassung dann melden, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird und Sie können sie dann einreichen.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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