Guten Tag,
ich habe mich zum Wintersemester 2026/27 als Nicht-EU-Bewerber für den Studiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg beworben.
Da ich von der Universität Bremen bereits eine Zulassung für denselben Studiengang erhalten habe und dort die Einschreibefrist am 30.07.2026 endet, möchte ich mich vorsorglich zunächst in Bremen einschreiben, während das Zulassungsverfahren der Universität Hamburg noch läuft.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Einschreibung an der Universität Bremen
Hat die zwischenzeitliche Einschreibung an der Universität Bremen irgendeinen Einfluss auf meine laufende Bewerbung, meinen Ranglistenplatz oder ein mögliches Zulassungsangebot der Universität Hamburg?
Falls ich später ein Zulassungsangebot der Universität Hamburg erhalte, kann ich den digitalen Immatrikulationsantrag innerhalb der siebentägigen Frist bereits einreichen, während mein Exmatrikulationsantrag an der Universität Bremen noch bearbeitet wird?
Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Exmatrikulation an der Universität Bremen wirksam sein? Auf einer aktuellen Webseite der Universität Hamburg habe ich gelesen, dass die Exmatrikulation an der bisherigen Hochschule spätestens bis zum Ende des ersten Semesters erfolgen müsse und keine Exmatrikulationsbescheinigung einzureichen sei. In einigen älteren Antworten im Campus-Center-Forum wird dagegen der Semesterbeginn beziehungsweise der 01.10. genannt. Welche Regelung gilt aktuell für das Wintersemester 2026/27?
2. Nicht-EU-Grenzwerte und Nachrückverfahren
Die veröffentlichten Nicht-EU-Grenzwerte der vergangenen Jahre geben mir zwar einen gewissen Anhaltspunkt für die Zulassungschancen. Soweit ich es verstanden habe, bilden diese Werte jedoch nicht unbedingt die weitere Entwicklung im Nachrückverfahren ab.
Gibt es für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre Erfahrungswerte oder statistische Angaben dazu, wie viele zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber in den vergangenen Jahren im Nachrückverfahren noch ein Zulassungsangebot erhalten haben?
Falls keine Personenzahlen veröffentlicht werden: Gibt es zumindest Informationen darüber, um wie viele Bonuspunkte sich der Grenzwert im Nachrückverfahren in den vergangenen Jahren durchschnittlich oder ungefähr noch abgesenkt hat?
Mich interessiert dabei ausdrücklich keine individuelle Zulassungsprognose, sondern lediglich, ob historische beziehungsweise statistische Informationen zum Nachrückverfahren vorliegen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo ardayazici,
1) Nimmt der Studiengang BWL an der Uni Bremen auch am DoSV-Verfahren teil?
Wenn ja, scheiden nach Annahme des Studienangebots alle anderen Bewerbungen im DoSV-Verfahren aus. Bitte schauen Sie unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html
2) Wir erheben leider keine Werte der zuletzt zugelassenen Bewerber:innen nach dem Nachrückverfahren. Auch führen wir keine Statistiken zu den Bewerber:innen-Zahlen. Zur Orientierung dient allein die folgende Tabelle: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... cht-eu.pdf
Mit besten Grüßen,
BK
1) Nimmt der Studiengang BWL an der Uni Bremen auch am DoSV-Verfahren teil?
Wenn ja, scheiden nach Annahme des Studienangebots alle anderen Bewerbungen im DoSV-Verfahren aus. Bitte schauen Sie unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html
2) Wir erheben leider keine Werte der zuletzt zugelassenen Bewerber:innen nach dem Nachrückverfahren. Auch führen wir keine Statistiken zu den Bewerber:innen-Zahlen. Zur Orientierung dient allein die folgende Tabelle: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... cht-eu.pdf
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe mein Bewerbungsverfahren in Bremen noch einmal überprüft. Meine Zulassung läuft dort über das Bewerbungsverfahren „Bachelor International FS1“ und wurde über das Bewerbungsportal MOIN bearbeitet.
In meinem Hochschulstart-Konto wird die Bewerbung für die Universität Bremen nicht angezeigt. Dort erscheint ausschließlich meine Bewerbung für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg mit dem Status „gültig“. Daher gehe ich davon aus, dass meine konkrete Bewerbung in Bremen nicht am DoSV teilnimmt.
Ich möchte dennoch sicherheitshalber noch den folgenden Punkt klären:
Kann ich mich jetzt an der Universität Bremen immatrikulieren und mich anschließend, falls ich eine Zulassung für BWL an der Universität Hamburg erhalte, fristgerecht an der Universität Hamburg immatrikulieren?
Nach den Informationen auf der Website der Universität Hamburg genügt es im Online-Immatrikulationsantrag zu erklären, dass man sich spätestens bis zum Ende des ersten Semesters an der Universität Hamburg von der vorherigen deutschen Hochschule exmatrikulieren wird. Eine Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule sei für die Einschreibung nicht erforderlich.
Verstehe ich es daher richtig, dass eine zwischenzeitliche Immatrikulation an der Universität Bremen
1-meine weiterhin gültige Hamburger DoSV-Bewerbung nicht beendet und
2-im Falle einer späteren Zulassung auch meine Immatrikulation an der Universität Hamburg nicht verhindert, sofern ich die entsprechende Erklärung abgebe und mich anschließend fristgerecht von der Universität Bremen exmatrikuliere?
Vielen Dank für Ihre erneute Bestätigung.
Ich habe mein Bewerbungsverfahren in Bremen noch einmal überprüft. Meine Zulassung läuft dort über das Bewerbungsverfahren „Bachelor International FS1“ und wurde über das Bewerbungsportal MOIN bearbeitet.
In meinem Hochschulstart-Konto wird die Bewerbung für die Universität Bremen nicht angezeigt. Dort erscheint ausschließlich meine Bewerbung für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg mit dem Status „gültig“. Daher gehe ich davon aus, dass meine konkrete Bewerbung in Bremen nicht am DoSV teilnimmt.
Ich möchte dennoch sicherheitshalber noch den folgenden Punkt klären:
Kann ich mich jetzt an der Universität Bremen immatrikulieren und mich anschließend, falls ich eine Zulassung für BWL an der Universität Hamburg erhalte, fristgerecht an der Universität Hamburg immatrikulieren?
Nach den Informationen auf der Website der Universität Hamburg genügt es im Online-Immatrikulationsantrag zu erklären, dass man sich spätestens bis zum Ende des ersten Semesters an der Universität Hamburg von der vorherigen deutschen Hochschule exmatrikulieren wird. Eine Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule sei für die Einschreibung nicht erforderlich.
Verstehe ich es daher richtig, dass eine zwischenzeitliche Immatrikulation an der Universität Bremen
1-meine weiterhin gültige Hamburger DoSV-Bewerbung nicht beendet und
2-im Falle einer späteren Zulassung auch meine Immatrikulation an der Universität Hamburg nicht verhindert, sofern ich die entsprechende Erklärung abgebe und mich anschließend fristgerecht von der Universität Bremen exmatrikuliere?
Vielen Dank für Ihre erneute Bestätigung.
Hallo ardayazici,
Ich habe mein Bewerbungsverfahren in Bremen noch einmal überprüft. Meine Zulassung läuft dort über das Bewerbungsverfahren „Bachelor International FS1“ und wurde über das Bewerbungsportal MOIN bearbeitet.
In meinem Hochschulstart-Konto wird die Bewerbung für die Universität Bremen nicht angezeigt. Dort erscheint ausschließlich meine Bewerbung für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg mit dem Status „gültig“. Daher gehe ich davon aus, dass meine konkrete Bewerbung in Bremen nicht am DoSV teilnimmt.
Gut, dann bleibt Ihre Bewerbung für den Studiengang BWL an der Uni Hamburg auch nach Annahme des Studiengangs an der anderen Hochschule bestehen.
Ich möchte dennoch sicherheitshalber noch den folgenden Punkt klären:
Kann ich mich jetzt an der Universität Bremen immatrikulieren und mich anschließend, falls ich eine Zulassung für BWL an der Universität Hamburg erhalte, fristgerecht an der Universität Hamburg immatrikulieren?
Ja, das können Sie machen.
Nach den Informationen auf der Website der Universität Hamburg genügt es im Online-Immatrikulationsantrag zu erklären, dass man sich spätestens bis zum Ende des ersten Semesters an der Universität Hamburg von der vorherigen deutschen Hochschule exmatrikulieren wird. Eine Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule sei für die Einschreibung nicht erforderlich.
Fragen Sie doch mal bei der Uni Bremen nach, ob Sie auf den Studienplatz nach Annahme auch wieder verzichten können, und bis wann dieses erfolgen muss. So wäre eine Exmatrikulation nicht möglich, weil Sie nicht immatrikuliert wurden.
Das parallele Studium an zwei Hochschulen ist in der Regel nur über ein Doppelstudium möglich. Nur bei einem Bachelor-Masterübergang ist kein Doppelstudiumsantrag erforderlich. In Ihrem Fall müssen Sie dafür Sorgen, dass Sie mit Semesterbeginn ab 1. Oktober nicht an zwei Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert sind.
Verstehe ich es daher richtig, dass eine zwischenzeitliche Immatrikulation an der Universität Bremen
1-meine weiterhin gültige Hamburger DoSV-Bewerbung nicht beendet und
2-im Falle einer späteren Zulassung auch meine Immatrikulation an der Universität Hamburg nicht verhindert, sofern ich die entsprechende Erklärung abgebe und mich anschließend fristgerecht von der Universität Bremen exmatrikuliere?
1- Wenn die Bewerbung an der Uni Bremen nicht über den DoSV erfolgt, bleibt Ihre Bewerbung an der Uni Hamburg bestehen.
2- richtig, Sie dürfen nur nicht parallel an der Uni Bremen immatrikuliert sein. Dieses bestätigen im Rahmen der Immatrikulation.
Eine Bescheinigung muss nicht eingereicht werden.
Mit besten Grüßen,
BK
Ich habe mein Bewerbungsverfahren in Bremen noch einmal überprüft. Meine Zulassung läuft dort über das Bewerbungsverfahren „Bachelor International FS1“ und wurde über das Bewerbungsportal MOIN bearbeitet.
In meinem Hochschulstart-Konto wird die Bewerbung für die Universität Bremen nicht angezeigt. Dort erscheint ausschließlich meine Bewerbung für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg mit dem Status „gültig“. Daher gehe ich davon aus, dass meine konkrete Bewerbung in Bremen nicht am DoSV teilnimmt.
Gut, dann bleibt Ihre Bewerbung für den Studiengang BWL an der Uni Hamburg auch nach Annahme des Studiengangs an der anderen Hochschule bestehen.
Ich möchte dennoch sicherheitshalber noch den folgenden Punkt klären:
Kann ich mich jetzt an der Universität Bremen immatrikulieren und mich anschließend, falls ich eine Zulassung für BWL an der Universität Hamburg erhalte, fristgerecht an der Universität Hamburg immatrikulieren?
Ja, das können Sie machen.
Nach den Informationen auf der Website der Universität Hamburg genügt es im Online-Immatrikulationsantrag zu erklären, dass man sich spätestens bis zum Ende des ersten Semesters an der Universität Hamburg von der vorherigen deutschen Hochschule exmatrikulieren wird. Eine Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule sei für die Einschreibung nicht erforderlich.
Fragen Sie doch mal bei der Uni Bremen nach, ob Sie auf den Studienplatz nach Annahme auch wieder verzichten können, und bis wann dieses erfolgen muss. So wäre eine Exmatrikulation nicht möglich, weil Sie nicht immatrikuliert wurden.
Das parallele Studium an zwei Hochschulen ist in der Regel nur über ein Doppelstudium möglich. Nur bei einem Bachelor-Masterübergang ist kein Doppelstudiumsantrag erforderlich. In Ihrem Fall müssen Sie dafür Sorgen, dass Sie mit Semesterbeginn ab 1. Oktober nicht an zwei Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert sind.
Verstehe ich es daher richtig, dass eine zwischenzeitliche Immatrikulation an der Universität Bremen
1-meine weiterhin gültige Hamburger DoSV-Bewerbung nicht beendet und
2-im Falle einer späteren Zulassung auch meine Immatrikulation an der Universität Hamburg nicht verhindert, sofern ich die entsprechende Erklärung abgebe und mich anschließend fristgerecht von der Universität Bremen exmatrikuliere?
1- Wenn die Bewerbung an der Uni Bremen nicht über den DoSV erfolgt, bleibt Ihre Bewerbung an der Uni Hamburg bestehen.
2- richtig, Sie dürfen nur nicht parallel an der Uni Bremen immatrikuliert sein. Dieses bestätigen im Rahmen der Immatrikulation.
Eine Bescheinigung muss nicht eingereicht werden.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo,
heute wurden die Ranglisten für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre veröffentlicht. In der Nicht-EU-Quote werden mir folgende Werte angezeigt:
Ranglistenplatz: 119
Zulassungsangebotsgrenze: 57
Plätze gemäß ZZVO: 35
Ich bin ehrlich gesagt sehr überrascht und verunsichert. Meine ausländische Hochschulzugangsberechtigung wurde mit der Note 1,7 bewertet. Nach meinem Verständnis erhalte ich dafür 23 Bonuspunkte. Weitere Bonuspunkte habe ich voraussichtlich nicht, da mein telc C1 Hochschule mit „befriedigend“ bewertet wurde.
Mir ist bewusst, dass die Auswahl für Nicht-EU-Bewerber:innen nicht allein nach der HZB-Note, sondern nach dem gesamten Bonuspunktesystem erfolgt. Trotzdem hätte ich bei einer HZB-Note von 1,7 nicht damit gerechnet, auf Rang 119 zu landen.
Könnten Sie mir bitte folgende Punkte erläutern?
Kann ich irgendwo überprüfen, mit welcher Gesamtpunktzahl meine Bewerbung tatsächlich in die Rangliste aufgenommen wurde? Können Sie bestätigen, dass für meine Bewerbung 23 Punkte berücksichtigt wurden?
Bedeutet Rang 119, dass sich vor mir tatsächlich 118 Bewerber:innen mit einer höheren Gesamtpunktzahl beziehungsweise bei Punktgleichheit mit einem besseren Losrang befinden? Haben in diesem Jahr ungewöhnlich viele Bewerber:innen zusätzliche Bonuspunkte erhalten?
Die Zulassungsangebotsgrenze liegt derzeit bei Rang 57. Ist grundsätzlich noch eine Bewegung bis Rang 119 möglich, oder wäre eine solche Entwicklung nach Ihrer Erfahrung äußerst unwahrscheinlich?
Gibt es Erfahrungswerte dazu, wie weit sich die Zulassungsangebotsgrenze bei BWL in der Nicht-EU-Quote während der Koordinierungsphase üblicherweise noch bewegt?
Der Studiengang BWL an der Universität Hamburg ist seit langer Zeit mein größter Studienwunsch. Deshalb trifft mich dieser Ranglistenplatz sehr und ich möchte zumindest sicherstellen, dass meine Bonuspunkte vollständig und korrekt berücksichtigt wurden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und eine möglichst konkrete Einschätzung.
Mit besten Grüßen
ardayazici
heute wurden die Ranglisten für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre veröffentlicht. In der Nicht-EU-Quote werden mir folgende Werte angezeigt:
Ranglistenplatz: 119
Zulassungsangebotsgrenze: 57
Plätze gemäß ZZVO: 35
Ich bin ehrlich gesagt sehr überrascht und verunsichert. Meine ausländische Hochschulzugangsberechtigung wurde mit der Note 1,7 bewertet. Nach meinem Verständnis erhalte ich dafür 23 Bonuspunkte. Weitere Bonuspunkte habe ich voraussichtlich nicht, da mein telc C1 Hochschule mit „befriedigend“ bewertet wurde.
Mir ist bewusst, dass die Auswahl für Nicht-EU-Bewerber:innen nicht allein nach der HZB-Note, sondern nach dem gesamten Bonuspunktesystem erfolgt. Trotzdem hätte ich bei einer HZB-Note von 1,7 nicht damit gerechnet, auf Rang 119 zu landen.
Könnten Sie mir bitte folgende Punkte erläutern?
Kann ich irgendwo überprüfen, mit welcher Gesamtpunktzahl meine Bewerbung tatsächlich in die Rangliste aufgenommen wurde? Können Sie bestätigen, dass für meine Bewerbung 23 Punkte berücksichtigt wurden?
Bedeutet Rang 119, dass sich vor mir tatsächlich 118 Bewerber:innen mit einer höheren Gesamtpunktzahl beziehungsweise bei Punktgleichheit mit einem besseren Losrang befinden? Haben in diesem Jahr ungewöhnlich viele Bewerber:innen zusätzliche Bonuspunkte erhalten?
Die Zulassungsangebotsgrenze liegt derzeit bei Rang 57. Ist grundsätzlich noch eine Bewegung bis Rang 119 möglich, oder wäre eine solche Entwicklung nach Ihrer Erfahrung äußerst unwahrscheinlich?
Gibt es Erfahrungswerte dazu, wie weit sich die Zulassungsangebotsgrenze bei BWL in der Nicht-EU-Quote während der Koordinierungsphase üblicherweise noch bewegt?
Der Studiengang BWL an der Universität Hamburg ist seit langer Zeit mein größter Studienwunsch. Deshalb trifft mich dieser Ranglistenplatz sehr und ich möchte zumindest sicherstellen, dass meine Bonuspunkte vollständig und korrekt berücksichtigt wurden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und eine möglichst konkrete Einschätzung.
Mit besten Grüßen
ardayazici