Guten Tag,
ich beende im Moment noch meinem Bachelor an einer anderen Universität. Bzw. schreibe ich dort gerade noch meine Bachelorarbeit und würde diese gerne erst im Verlauf des Oktobers einreichen. Im kommenden WiSe möchte ich meinen Lehramtsmaster an der Uni Hamburg, d.h. am 01.10, beginnen. Wenn ich an meiner alten Universität die Bachelorarbeit erst im Oktober abgeben werde, müsste ich mich an der Uni ja nochmal weiterhin immatrikulieren. Mir wurde letztens die Information gegeben, dass es kein Problem sei, solch ein Überlappungssemester zu haben. Das fällt ja unter eure Richtlinien hier: "Kein Antrag auf ein Doppelstudium ist erforderlich, wenn sich Ihr Bachelorstudium in der Abschlussphase befindet und gleichzeitig das entsprechende konsekutive Masterstudium aufgenommen werden soll. In diesem Fall dürfen Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters parallel in beiden Studiengängen immatrikuliert sein."
Nun bin ich jedoch sehr verwirrt, da in meinem Immatrikulationsantrag dieses steht: "Ich versichere hiermit, dass ich mich an der Hochschule, bei der ich in dem meiner Immatrikulation an der Universität Hamburg vorhergehenden Semester immatrikuliert war, bereits exmatrikuliert habe oder mich spätestens bis zum Beginn des ersten Semesters (!!) der Immatrikulation an der Universität Hamburg exmatrikulieren werde. Mir ist bekannt, dass es zu einer Versagung der Immatrikulation bzw. zu einer Exmatrikulation an der Universität Hamburg führt, wenn ich die Exmatrikulation an meiner vorherigen Hochschule nicht vornehme und zum Zeitpunkt der Immatrikulation kein genehmigter Antrag für ein Doppelstudium vorgelegen hat. Sollten Sie ein Doppelstudium beantragt haben und sollte Ihr Antrag genehmigt worden sein, wählen Sie bitte „Ich studiere im Doppelstudium“.
Darf ich mich nun an meiner alten Uni für meine Bachelorarbeit bzw. das kommende Semester noch einmal immatrikulieren oder geht das auf keinen Fall?
Zudem frage ich mich: Ich werde mein Bachelor-Abschlusszeugnis bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachreichen müssen. Ich habe es so verstanden, dass ich dann erst einmal noch im Bachelorstudium als eingeschrieben gelte, richtig und erst nur für das Masterstudium registriert werde? Auch wenn ich mein Bachelorstudium an einer anderen Uni gemacht habe? Ganz normal Master Module etc. kann ich dann aber direkt ab dem WiSe wahrnehmen?