Bearbeitet Frage zum Nachrückverfahren Lehramt
Hallo
ich habe mich für das WiSe26/27 für Lehramt mit der Fächerkombination Mathematik, Chemie beworben und habe bezüglich des Nachrückverfahrens und der Vergabe habe ich ein paar Fragen

1) Wann genau startet und endet das Nachrückverfahren und bis wann geht es ca.?

2) Wie genau werden die Plätze im Nachrückverfahren vergeben? Ist es im Nachrückverfahren dann so, dass ich nur dann nachrücken kann, wenn jemand mit genau meiner Fächerkombination (Mathe + Chemie + Erziehungswissenschaften) seinen Platz absagt? Oder werden die Fächer einzeln betrachtet? Ich habe die Befürchtung, dass meine Chancen im Nachrückverfahren sonst sinken, falls es nicht so viele Bewerbungen mit exakt dieser Kombination gibt.

3) Sollte ich für Chemie eine Zulassung bekommen, für Mathematik aber nicht: Besteht dann vor Semesterbeginn noch die Möglichkeit, kurzfristig in ein zulassungsfreies zweites Fach zu wechseln, um das Studium im Wintersemester trotzdem starten zu können?
Re: Frage zum Nachrückverfahren Lehramt
Hallo Fatouce,

1) Wann genau startet und endet das Nachrückverfahren und bis wann geht es ca.?

Das Nachrückverfahren startet nachdem die Immatrikulationsanträge aus dem Hauptverfahren geprüft wurden. Erst dann wissen wir, wie viele Plätze noch vergeben werden können.

2) Wie genau werden die Plätze im Nachrückverfahren vergeben? Ist es im Nachrückverfahren dann so, dass ich nur dann nachrücken kann, wenn jemand mit genau meiner Fächerkombination (Mathe + Chemie + Erziehungswissenschaften) seinen Platz absagt? Oder werden die Fächer einzeln betrachtet? Ich habe die Befürchtung, dass meine Chancen im Nachrückverfahren sonst sinken, falls es nicht so viele Bewerbungen mit exakt dieser Kombination gibt.

Die Studienplätze werden nach Ranglisten und freien Unterrichtsfachkombinationen vergeben.

3) Sollte ich für Chemie eine Zulassung bekommen, für Mathematik aber nicht: Besteht dann vor Semesterbeginn noch die Möglichkeit, kurzfristig in ein zulassungsfreies zweites Fach zu wechseln, um das Studium im Wintersemester trotzdem starten zu können?

Nein, die Zulassung erfolgt nur, wenn in allen Teilstudiengängen (wie in der Online-Bewerbung gewählt) eine Zulassung erfolgen konnte.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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