Hallo,
ich habe heute einen Zulassungsbescheid für Medizin von Hochschulstart erhalten. Im Immatrikulationsformular der Uni Hamburg wird man aufgefordert, das Land der Hochschulzugangsberechtigung anzugeben. Welches Land müsste man da als Deutscher, der einen ausländischen Schulabschluss besitzt und das Studienkolleg absolviert hat, angeben? Falls es das Land des ausländischen Schulabschlusses ist, müsste man dann noch einen Nachweis über Deutschkenntnisse hochladen? Und wie könnte man solche Angaben nachträglich ändern, wenn man den Immatrikulationsantrag bereits abgeschickt hat?
Vielen Dank!
Beste Grüße
Hallo Kater5,
es ist die ausländische Hochschulzugangsberechtigung anzugeben.
Und: auch wenn Sie deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ein Deutschnachweis zur Immatrikulation einzureichen. ALs Nachweis eignet sich bspw. das Zeugnis der Feststellungsprüfung vom Studienkolleg.
Reichen Sie den Nachweis gerne über das Kontaktformular ein.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html
Mit besten Grüßen,
BK
es ist die ausländische Hochschulzugangsberechtigung anzugeben.
Und: auch wenn Sie deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ein Deutschnachweis zur Immatrikulation einzureichen. ALs Nachweis eignet sich bspw. das Zeugnis der Feststellungsprüfung vom Studienkolleg.
Reichen Sie den Nachweis gerne über das Kontaktformular ein.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Müsste ich dann, wenn ich als Land der HZB Deutschland angegeben habe, den kompletten Immatrikulationsantrag erneut einreichen, oder reicht es, wenn ich nur noch den Nachweis über die Sprachkenntnisse über das Kontaktformular übermittle? Würde das Land der HZB in dem Fall automatisch geändert werden?
Vielen Dank für die Hilfe!
Beste Grüße
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Müsste ich dann, wenn ich als Land der HZB Deutschland angegeben habe, den kompletten Immatrikulationsantrag erneut einreichen, oder reicht es, wenn ich nur noch den Nachweis über die Sprachkenntnisse über das Kontaktformular übermittle? Würde das Land der HZB in dem Fall automatisch geändert werden?
Vielen Dank für die Hilfe!
Beste Grüße