Guten Tag,
ich muss diesen Monat meine Bachelorarbeit abgeben. Muss ich die Semestergebühr für das WiSe2026/2027 dennoch überweisen? Ich habe im Forum bereits unten gelesen, dass eine Immatrikulation nur relevant ist wenn man in einen Zweitversuch nach dem nicht bestehen wahrnehmen möchte und das man sich mit 30 Euro Gebühr in so einem Fall nachmelden kann. Ich frage mich, ob zusätzlich zu diesen 30 Euro dann dennoch die Semestergebühr fällig wird? Oder es sich lohnt die Semestergebühr direkt jetzt schon zu überweisen. Bekommt man das Geld dann bei Bestehen zurück? Oder sollte ich jetzt nichts überweisen, auf das Bestehen hoffen und mich im Worst Case verspätet zurückmelden?
mit freundlichen Grüßen
Hallo Misheru,
wenn Sie im Wintersemester 26/27 nur noch auf die Eintragung der Noten und Ausstellung der Abschlussdokumente warten, müssen Sie sich nicht mehr zurückmelden. Die Rückzahlung des Semesterbeitrags wäre nicht mehr möglich, es sei denn, Sie werden zum 1.10. exmatrikuliert. Sollten Sie einen Zweitversuch benötigen, können Sie sich verspätet zurückmelden. Dann ist neben dem Semesterbeitrag auch die Gebühr von 30 € für die verspätete Rückmeldung zu überweisen.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie im Wintersemester 26/27 nur noch auf die Eintragung der Noten und Ausstellung der Abschlussdokumente warten, müssen Sie sich nicht mehr zurückmelden. Die Rückzahlung des Semesterbeitrags wäre nicht mehr möglich, es sei denn, Sie werden zum 1.10. exmatrikuliert. Sollten Sie einen Zweitversuch benötigen, können Sie sich verspätet zurückmelden. Dann ist neben dem Semesterbeitrag auch die Gebühr von 30 € für die verspätete Rückmeldung zu überweisen.
Mit besten Grüßen,
BK
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