Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Zulassungsangebot für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Universität Hamburg erhalten und möchte das Zulassungsangebot gerne annehmen.
Bei den Zulassungsvoraussetzungen habe ich gelesen, dass Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 nachzuweisen sind. Neben IELTS und TOEFL werden auf der Webseite auch „Zeugnisse von vergleichbarer Qualität“ genannt.
Ich verfüge über folgende Nachweise:
CET-4 (College English Test Band 4) mit 581 Punkten
Englisch: 141/150 Punkte in der chinesischen Hochschulaufnahmeprüfung (Gaokao)
Englischleistungen aus der Oberstufe
Englischleistungen aus meinem Universitätsstudium
Daher möchte ich höflich nachfragen:
Können diese Unterlagen als „Zeugnisse von vergleichbarer Qualität“ für den erforderlichen Englischnachweis anerkannt werden?
Falls dies nicht möglich ist, muss der Englischnachweis bereits innerhalb der Immatrikulationsfrist eingereicht werden, oder kann er nachgereicht werden?
Da ich das Zulassungsangebot gerne möglichst zeitnah annehmen möchte, wäre ich Ihnen für eine kurzfristige Rückmeldung sehr dankbar.[/url]
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Song Yixuan[url][/url]
Hallo,
wie Sie bereits richtig bemerken, finden sich auf unserer Seite mit den Zugangsvoraussetzungen/Fremdsprachenkenntnisse folgende Informationen dazu:
In der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen findet sich dazu der Zusatz:
Der Englischnachweis muss im Rahmen des Antrages auf Immatrikulation innerhalb der 7-tägigen Frist eingereicht werden, d.h. am besten reichen Sie alle Nachweise ein, die Sie haben und warten auf die Prüfung des Antrags.
wie Sie bereits richtig bemerken, finden sich auf unserer Seite mit den Zugangsvoraussetzungen/Fremdsprachenkenntnisse folgende Informationen dazu:
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html)Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung mit mindestens drei Jahren Englischunterricht oder durch folgende Nachweise:
TOEFL mit min. 42 Punkten beim internet-basierten Test,
IELTS Test mit mindestens 4.0,
Hochschulreife für englischsprachige Hochschulen oder
sonstige vergleichbare Zertifikate mindestens Niveau B1.
In der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen findet sich dazu der Zusatz:
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html Seite 4)Zu Zeugnissen von vergleichbarer Qualität gehört insbesondere der Nachweis einer deutschen Hochschulzugangs-berechtigung mit mindestens drei Jahren Englischunterricht in der Schule.
Der Englischnachweis muss im Rahmen des Antrages auf Immatrikulation innerhalb der 7-tägigen Frist eingereicht werden, d.h. am besten reichen Sie alle Nachweise ein, die Sie haben und warten auf die Prüfung des Antrags.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
Ich habe dazu noch eine kurze Frage: Falls meine derzeit eingereichten Englischnachweise nach der Prüfung nicht als ausreichender Nachweis für das erforderliche Niveau B1 anerkannt werden sollten, wäre es in diesem Fall möglich, einen bereits abgelegten IELTS-Test nachträglich einzureichen?
Nein, ein Nachreichen ist grundsätzlich nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de