Bearbeitet Antrag Abschlusszeugnis und Exmatrikulation
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zu meinem Studierendenstatus im Übergang zwischen meinem Masterstudium und dem möglichen Vorbereitungsdienst.

Meine letzte Prüfung findet Ende September statt, also nur wenige Tage vor Ende des Semesters. Für das Wintersemester bin ich bereits zurückgemeldet. Mein Masterzeugnis werde ich entsprechend zeitnah nach der letzten Prüfung beantragen.

Uns wurde gesagt, wir sollen uns nochmal informieren, wie es sich mit der Beantragung des Abschlusszeugnisses und der damit einhergehenden Exmatrikulation verhält.
Ich würde gerne wissen, woran die Exmatrikulation nach Abschluss des Studiums konkret geknüpft ist – werde ich für das kommende Wintersemester exmatrikuliert, wenn ich Ende September den Antrag zur Zeugniserstellung stelle?

Vielen Dank und liebe Grüße
Hanna
Re: Antrag Abschlusszeugnis und Exmatrikulation
Hallo,
nein, wenn Sie im Wintersemester, also nach dem 01.10.2026, exmatrikuliert werden, geschieht dies zum Ende des Semesters, also zum 31.03.2027 - es sei denn Sie wählen explizit einen früheren Zeitpunkt aus.
Siehe auch: www.uni-hamburg.de/exmatrikulation
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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