Hallo,
ich bin im Moment im 1. FS im Master an einer anderen Universität eingeschrieben und möchte zum WS nach Hamburg wechseln. Da ich im September wegen einer Tutorentätigkeit noch an meiner alten Hochschule eingeschrieben sein muss, wollte ich mich erkundigen, ob ich tatsächlich die Exmatrikulationsbescheinigung bis spätestens 10 Tage nach Ende der Annahmefrist nachreichen muss. Oder reicht es auch, wenn ich bis dahin eine Kopie meines Exmatrikulationsantrags (mit beantragter Exmatrikulation zum 30.9.2016) einreiche?
Hallo Lien,
Ein Exmatrikulationsantrag reicht als Nachweis Ihrer Exmatrikulation nicht aus, da er nicht belegt, dass Sie wirklich exmatrikuliert werden. Sollten Sie eine Bescheinigung Ihrer jetzigen Hochschule erhalten können, dass Sie zum 30.09.2016 exmatrikuliert werden, reicht diese aus. Sollten Sie diese Bescheinigung nicht erhalten können, können Sie die Exmatrikulationsbescheinigung auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nachreichen. Sie müssen dabei aber beachten, dass Sie keine endgültigen Semesterunterlagen (Studierendenausweis und Semesterticket) der Uni Hamburg erhalten, so lange die Exmatrikulationsbescheinigung nicht vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ein Exmatrikulationsantrag reicht als Nachweis Ihrer Exmatrikulation nicht aus, da er nicht belegt, dass Sie wirklich exmatrikuliert werden. Sollten Sie eine Bescheinigung Ihrer jetzigen Hochschule erhalten können, dass Sie zum 30.09.2016 exmatrikuliert werden, reicht diese aus. Sollten Sie diese Bescheinigung nicht erhalten können, können Sie die Exmatrikulationsbescheinigung auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nachreichen. Sie müssen dabei aber beachten, dass Sie keine endgültigen Semesterunterlagen (Studierendenausweis und Semesterticket) der Uni Hamburg erhalten, so lange die Exmatrikulationsbescheinigung nicht vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo,
ich habe eine ähnliche Frage.
Im vergangenen Semester war ich an der Uni Magdeburg im VWL-Master eingeschrieben und derzeit wird dort auch mein Exmatrikulationsantrag bearbeitet, da ich im kommenden Semester hier den BWL Master beginne.
Leider zieht sich die Bearbeitung derzeit, da intern noch Unterschriften eingeholt werden müssen.
Benötigen Sie von mir nun auch eine vorübergehende Bestätigung, dass mein Antrag bearbeitet wird oder reicht es, wenn ich den Bescheid nachreiche, sobald ich ihn postalisch erhalten haben? (Ich denke, dass ein zeitlicher Rahmen von ca. 1-2 Wochen realistisch ist.)
Vielen Dank!
ich habe eine ähnliche Frage.
Im vergangenen Semester war ich an der Uni Magdeburg im VWL-Master eingeschrieben und derzeit wird dort auch mein Exmatrikulationsantrag bearbeitet, da ich im kommenden Semester hier den BWL Master beginne.
Leider zieht sich die Bearbeitung derzeit, da intern noch Unterschriften eingeholt werden müssen.
Benötigen Sie von mir nun auch eine vorübergehende Bestätigung, dass mein Antrag bearbeitet wird oder reicht es, wenn ich den Bescheid nachreiche, sobald ich ihn postalisch erhalten haben? (Ich denke, dass ein zeitlicher Rahmen von ca. 1-2 Wochen realistisch ist.)
Vielen Dank!
Hallo MiriamSt,
Es reicht aus, wenn Sie die Bescheinigung nachreichen, wenn Sie sie erhalten haben - eine "Zwischenbescheinigung" über die Bearbeitung Ihres Antrags ist nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Es reicht aus, wenn Sie die Bescheinigung nachreichen, wenn Sie sie erhalten haben - eine "Zwischenbescheinigung" über die Bearbeitung Ihres Antrags ist nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hinweis vom 24.01.2018:
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
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