Guten Tag,
ich studiere Soziologie im 6. Semester, befinde mich inhaltlich aber im 3. Semester, da ich nicht BAföG berechtigt bin und neben dem Studium in Teilzeit arbeiten musste. Da meine finanzielle Lage nicht weiter tragbar war, habe ich jetzt seit September 2026 einen 30h-Job angenommen. Ich würde das nächste Semester (Wintersemester 2026/27) gerne aussetzen, um richtig in dem Job ankommen zu können und frage mich, ob es Sinn macht, mich für das kommende Semester zu exmatrikulieren, um mir die Semestergebühren zu sparen. Ich war die letzten zwei Semester auch schon immatrikuliert, ohne Kurse zu besuchen. Langfristig gesehen würde ich das Studium aber schon gerne weiterführen. Die Gründe "Krankheit, Kindeserziehung oder auch Auslandsaufenthalt" liegen bei mir allerdings nicht vor. Kann ich mich wieder immatrikulieren, wenn ich mich ohne Grund zum Ende dieses Semesters exmatrikuliere oder ist das nicht möglich?
Viele Grüße
Marie Hollmann
Moin!
Auf der folgenden Seite finden Sie die Gründe, wegen derer eine Wiedereinschreibung nach der Exmatrikulation akzeptiert wird: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Eine "soziale Notlage" wäre z.B. als Grund anerkannt, jedoch werden die Fälle im Falle der Beantragung individuell geprüft, so dass sich im Vorhinein keine Aussage dazu treffen lässt, ob dies in Ihrem Fall anerkannt würde.
Ich würde Ihnen empfehlen, das Beratungszentrum BeSI des Studierendenwerkes zu kontaktieren, denn eine vorübergehende Exmatrikulation und damit die Änderung des Studierendenstaus hätte natürlich auch Auswirkungen auf Sozialversicherung, Krankenversicherung, etc.
https://www.stwhh.de/beratung/beratungs ... nales-besi
Auf der folgenden Seite finden Sie die Gründe, wegen derer eine Wiedereinschreibung nach der Exmatrikulation akzeptiert wird: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Eine "soziale Notlage" wäre z.B. als Grund anerkannt, jedoch werden die Fälle im Falle der Beantragung individuell geprüft, so dass sich im Vorhinein keine Aussage dazu treffen lässt, ob dies in Ihrem Fall anerkannt würde.
Ich würde Ihnen empfehlen, das Beratungszentrum BeSI des Studierendenwerkes zu kontaktieren, denn eine vorübergehende Exmatrikulation und damit die Änderung des Studierendenstaus hätte natürlich auch Auswirkungen auf Sozialversicherung, Krankenversicherung, etc.
https://www.stwhh.de/beratung/beratungs ... nales-besi
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
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Referat 30 - Beratung und Administration
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