Hallo gk11061989,
Gem. § 8 der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg können Studierende, die aus wichtigem Grund nachweislich nicht ihre volle, mindestens aber die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können, auf Antrag als Teilzeitstudierende immatrikuliert werden.Voraussetzung neben Vorliegen des wichtigen Grundes ist jedoch, dass die Hochschulprüfungsordnung des gewählten Studienganges dies vorsieht. Dies ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Jura) ausschließlich in den Hochschulprüfungsordnungen der Studiengänge nach Bachelor-/Masterstruktur vorgesehen und somit auch nur in diesen Studiengängen möglich. Entsprechend können Sie den Studiengang Geschichte, Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients/ Schwerpunkt Turkologie in Teilzeit studieren.
Weitere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Mit besten Grüßen,
BK