Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere derzeit Rechtswissenschaften mit dem Abschlussziel Erste Juristische Prüfung an der Universität Göttingen und habe bislang zwei Fachsemester absolviert.
Ich interessiere mich für einen Studienortwechsel an die Universität Hamburg und möchte mich daher über die Zulassungsmöglichkeiten informieren.
Hierzu hätte ich folgende Fragen:
1. Ist eine Neubewerbung in das erste Fachsemester möglich, obwohl ich bereits zwei Fachsemester Rechtswissenschaft an einer anderen Universität absolviert habe?
2. Werden meine bisherigen Fachsemester bei der Berechnung der Zwischenprüfungsfrist angerechnet, oder beginnt die Frist mit der Neuimmatrikulation?
3. Wie werden bisherige Prüfungsversuche, insbesondere nicht bestandene Prüfungen, an der Universität Göttingen berücksichtigt?
4. Ist eine Zulassung auch dann möglich, wenn ich die Zwischenprüfung an meiner bisherigen Universität noch nicht abgeschlossen habe?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Moin!
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... ement.html
Für weitere Informationen schauen Sie sich am besten die folgenden Seiten an, bitte beachten Sie insbesondere die Hinweise für Rechtswissenschaften: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
und
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chsel.html
Ja, das ist möglich.1. Ist eine Neubewerbung in das erste Fachsemester möglich, obwohl ich bereits zwei Fachsemester Rechtswissenschaft an einer anderen Universität absolviert habe?
Bitte wenden Sie sich bzgl. dieser Frage an den Fachbereich:2. Werden meine bisherigen Fachsemester bei der Berechnung der Zwischenprüfungsfrist angerechnet, oder beginnt die Frist mit der Neuimmatrikulation?
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... ement.html
Hierzu fragen Sie bitte ebenfalls im Studienbüro nach.3. Wie werden bisherige Prüfungsversuche, insbesondere nicht bestandene Prüfungen, an der Universität Göttingen berücksichtigt?
Bei einer Neubewerbung ja, falls Sie in das Hauptstudium einsteigen möchten, ist die bestandene Zwischenprüfung notwendig.4. Ist eine Zulassung auch dann möglich, wenn ich die Zwischenprüfung an meiner bisherigen Universität noch nicht abgeschlossen habe?
Für weitere Informationen schauen Sie sich am besten die folgenden Seiten an, bitte beachten Sie insbesondere die Hinweise für Rechtswissenschaften: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
und
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chsel.html
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de