Bearbeitet Exmatrikulationsbescheinigung bei Studienortwechsel
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde für den Masterstudiengang Erziehungswissenschaften an der Uni Hamburg zugelassen und kontaktiere Sie, weil ich eine Frage bezüglich der bei Studienortwechsel einzureichenden Exmatrikulationsbescheinigung habe. Bis wann muss diese spätestens eingereicht werden? Mein Problem ist nämlich folgendes: Da ich momentan noch meine Bachelorarbeit schreibe, welche ich zum 30.09.2016 in Osnabrück abgeben muss, ist es mir nicht möglich mich vorher exmatrikulieren zu lassen, da ich laut Vorgaben der Universität Osnabrück während der Bearbeitungszeit noch eingeschrieben sein muss. Demnach könnte ich meine Exmatrikulation erst NACH Abgabe der Bachelorarbeit (30.09.2016) beantragen. Aus Erfahrung weiß ich, dass die Bearbeitung eines solchen Antrages 1-2 Wochen dauert. Wäre eine solche Abgabe noch fristgemäß? Könnten Sie andernfalls einen alternativen Lösungsweg vorschlagen?

Ich wäre Ihnen über eine Antwort sehr dankbar,
Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Giulia M.
Re: Exmatrikulationsbescheinigung bei Studienortwechsel
Liebe GiuliaM,

Beim Übergang vom Bachelor zum Master haben Sie für das Einreichen der Exmatrikulationsbescheinigung eine längere Frist. Sie können diese mit Ihrem Bachelorzeugnis, das spätestens bis zum 31.03.2017 eingereicht werden muss, einreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten