Seid gegrüßt, ich hätte da eine Frage.
für das kommende Semester musste ich mich aus persönlichen Gründen beurlauben. beurlauben muss man sich mindestens 14 Tage vor Zahlung des Semesterbeitrages heißt es.
Der Bescheid, dass meine Beurlaubung genehmigt wurde mit dem 8.9.2016 datiert.
Heißt, dass das ich mich erst ab dem 22.9 rückmelden muss?
Ich weiß nämlich nicht ob die Beurlaubung gilt an dem Tag an dem die Post/Die Beurlaubung bei der Uni Hamburg eingegangen ist oder an dem Tag an sie elektronisch bestätigt wird wie bei mir.
MFG Casus Beli.
Sorry für diese blöde Frage.
Hallo Casus Beli,
Wenn Sie den Antrag auf Beurlaubung gestellt haben, können Sie sich jederzeit zurückmelden. Die Frist von 14 Tagen ist noch auf der Webseite vermerkt, wird aber abgeschafft. Melden Sie sich daher gern jetzt schon zurück.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie den Antrag auf Beurlaubung gestellt haben, können Sie sich jederzeit zurückmelden. Die Frist von 14 Tagen ist noch auf der Webseite vermerkt, wird aber abgeschafft. Melden Sie sich daher gern jetzt schon zurück.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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